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Auftragsbekanntmachungen Veröffentlichung Vorinformation

Bremen 99120001107004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99120001107004

Leistungsbezeichnung

Auftragsbekanntmachungen Veröffentlichung Vorinformation

Leistungsbezeichnung II

Vorinformationen zu Auftragsbekanntmachungen einsehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren? Dann können Sie die Vorinformationen zu einer Bekanntgabe über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ abrufen.

Volltext

Wenn Sie sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Vorinformationen zu einer Bekanntgabe einsehen. Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben. So können Sie sich bei Interesse im Vorfeld auf die Ausschreibung vorbereiten.

Die Vorinformation ist in Zusammenhang mit Vergabeverfahren eine Bekanntmachung des öffentlichen Auftraggebers, in der dieser die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe bekanntgibt. Die Vorinformation geht dem eigentlichen Vergabeverfahren voraus. Die Entscheidung eine Vorinformation zu einem geplanten Beschaffungsvorgang zu veröffentlichen, liegt im freien Ermessen des Auftraggebers.

Die Vorinformation ist nur dann verpflichtend, wenn der öffentliche Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, die Angebotsfrist zu verkürzen oder die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb dienen und die Bekanntmachung ersetzen soll.

Der öffentliche Auftraggeber kann die Vorinformation im Beschafferprofil veröffentlichen oder die Vorinformation an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union senden. Falls die Vorinformation im Beschafferprofil veröffentlicht, muss eine Mitteilung dazu an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gesendet werden.

Beschafferprofile sind unter anderem im Rahmen der Vergabeplatt-formen der Länder veröffentlicht sowie im Datenservice Öffentlicher Einkauf.

Der Datenservice ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Vorinformationen zu einer Bekanntgabe zu finden, die von anderen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig zugeliefert werden. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Vorinformationen und Auftragsbekanntmachungen finden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Keine
  • Optional: Für den Datenservice Öffentlicher Einkauf - ELSTER-Unternehmenskonto für die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich über eine geplante Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Vorinformationen zu einer Auftragsbekanntgabe einsehen. Die Vorinformationen können online im Rahmen sogenannter Beschafferprofile veröffentlicht werden. 

  • Sie können die Vorinformationen zur Auftragsbekanntmachung auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder, der Kommunen oder dem Datenservice Öffentlicher Einkauf einsehen.
  • Der zentrale Ort zur Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen ist der Datenservice Öffentlicher Einkauf.  
  • Rufen Sie den Datenservice auf. 
  • Sie können den Datenservice ohne Authentifizierung nutzen. Die freiwillige Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto ermöglicht Ihnen die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern, die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen oder die automatische Benachrichtigung bei Änderungen. 
  • Suchen Sie nach „Vorinformationen“ oder „Vorinformationsverfahren“.
  • Es wird Ihnen eine entsprechende Trefferliste angezeigt aus der Sie entsprechende Vorinformationen auswählen und im Detail sichten können.

Bearbeitungsdauer

Die Onlineauskunft erfolgt unmittelbar.

Frist

Eine den Formalien entsprechende veröffentlichte Vorinformation ermöglicht bei bestimmten Vergabeverfahren eine deutliche Verkürzung der Angebotsfrist oder den Verzicht auf eine Bekanntmachung über einen bevorstehenden Auftrag.

Hinweise

Die Vorinformation sollte nicht mit der Vorabinformation vor Erteilung des Zuschlags auf ein Angebot verwechselt werden. Unter der Vorabinformation versteht man die Benachrichtigung eines Bieters oder einer Bieterin darüber, dass sein oder ihr Angebot abgelehnt wurde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorinformation zur Auftragsbekanntmachung einsehen
  • Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben. 
  • Die Vorinformation ist in Zusammenhang mit Vergabeverfahren eine Bekanntmachung des öffentlichen Auftraggebers, in der dieser die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe bekanntgibt. 
  • Die Vorinformation geht dem eigentlichen Vergabeverfahren voraus. 
  • Die Vorinformation ist nur dann verpflichtend, wenn der öffentliche Auftraggeber von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, die Angebotsfrist zu verkürzen oder die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb dienen und die Bekanntmachung ersetzen soll.
  • Der öffentliche Auftraggeber kann die Vorinformation im Beschafferprofil veröffentlichen.
  • Beschafferprofile sind unter anderem im Rahmen der Vergabeplattformen der Länder veröffentlicht sowie im Datenservice Öffentlicher Einkauf. 
  • Zuständige Behörde: Die jeweiligen Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden