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Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung (Nottrauung)

Bremen 99059001110000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001110000

Leistungsbezeichnung

Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung (Nottrauung)

Leistungsbezeichnung II

Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung (Nottrauung)

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mein/e Partner:in ist lebensgefährlich erkrankt - können wir trotzdem heiraten? 

Volltext

Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine standesamtliche Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder zu Hause, durchgeführt werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Grundsätzlich müssen zwar alle Unterlagen vorgelegt werden, die für eine Anmeldung der Eheschließung notwendig sind.

    Nehmen Sie aber bitte in jedem Fall unverzüglich Kontakt zu uns auf. Das Standesamt entscheidet im Einzelfall, welche Dokumente sofort erforderlich sind bzw. nachgereicht werden können und ob ggf. eine schnellere Beschaffung durch das Standesamt möglich ist. 

    Damit die Notwendigkeit einer Nottrauung nachgewiesen ist, benötigen Sie in jedem Fall eine tagesaktuelle, ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass

    • die Eheschließung wegen der lebensgefährlichen Erkrankung nicht aufgeschoben werden kann und
    • die erkrankte Person ggf. trotz entsprechender Medikation voll geschäfts- und zurechnungsfähig ist (der erkrankten Person muss die Bedeutung der Eingehung einer Ehe bewusst sein können).

Voraussetzungen

Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn

  • eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt,
  • der aktuelle Gesundheitszustand keinen Aufschub duldet,
  • die erkrankte Person geschäftsfähig und sich der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist und
  • glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Hindernisse für die Trauung vorliegen.

Kosten

Gebühr: 52€
Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
Gebühr: 88€
Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
Gebühr: 132€
Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.
Gebühr: 13€
Eheurkunde Jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde: 7 Euro
Gebühr: 13€
Internationale Heiratsurkunde Jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde: 7 Euro
Gebühr: 33€
Abnahme einer Versicherung an Eides Statt.
Darüber hinaus sind Auslagen, wie z.B. Taxikosten, zu ersetzen. Über die Gebühren wird nach der Nottrauung eine Gebührenrechnung erstellt, die Sie dann per Überweisung begleichen können.

Verfahrensablauf

Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine standesamtliche Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder zu Hause, durchgeführt werden. 

Wir sind zuständig, wenn der Trauort innerhalb unserer Stadtgrenzen liegt. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss jedoch weiterhin im Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen der Voraussetzungen sofort möglich

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

HB3676

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden