International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung
Inhalt
International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Anerkennung
Anerkennung International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International
Begriffe im Kontext
Schulabschlüsse (Synonym), Ausländisch (Synonym), Bildungsnachweise (Synonym), Zeugnisse (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Diplom (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.08.2023
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie wollen Ihr International Baccalaureate zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig – unter anderem auch für die Anerkennung vom International Baccalaureate Diploma. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Studienbewerbung, Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen.
- Antragstellung per E-Mail oder per Post
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen
- Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK (ZAB)
- Ausstellung des Bescheides
Die Bearbeitungsdauer ist maßgeblich vom Mitwirken der Antragstellenden und in Einzelfällen von der Zuarbeit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) abhängig. In der Regel nimmt die Bearbeitung - bei vollständigen Unterlagen – bis zu drei Monate in Anspruch.
- Anerkennung von International Baccalaureate (IB) mit deutschem Schulabschluss
- Voraussetzungen: für berufliche Zwecke, nicht für Hochschulbewerbungen
- Gleichstellung: mit Einfacher Berufsbildungsreife, Erweiterter Berufsbildungsreife, Mittlerem Schulabschluss oder allgemeiner/fachgebundener Hochschulreife
- Zuständige Stelle: Die Senatorin für Kinder und Bildung | Referat 21