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Werkschule Aufnahme

Bremen 99088070034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088070034000

Leistungsbezeichnung

Werkschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme an einer Werkschule anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an einer Werkschule.

Volltext

Ziel der Werkschule ist es, Jugendlichen in einem dreijährigen Bildungsgang den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife zu ermöglichen. Es geht um den Erwerb, die Festigung und die Verbesserung der Grundfertigkeiten, die Sicherung der Berufswahlkompetenz, den Erwerb sozialer Kompetenzen und psychosozialer Stabilität sowie um die Erlangung der Ausbildungsfähigkeit.

Der Bildungsgang ist grundsätzlich an berufsbildenden Schulen angegliedert und umfasst die Jahrgangsstufen 9 bis 11. Am Ende der Jahrgangsstufe 11 kann die Erweiterte Berufsbildungsreife erworben werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 oder der Jahrgangsstufe 11 wird mit einem bestimmten Notenbild die Einfache Berufsbildungsreife erlangt.

Die Schülerinnen und Schüler in der Werkschule sollen zwar nach Möglichkeit die Erweiterte Berufsbildungsreife erreichen. Bei vielen Jugendlichen geht es jedoch vor allem darum, ihre verloren gegangene Lernmotivation zu wecken und Lernen wieder als einen individuell bedeutsamen und wertvollen Reifungsprozess erlebbar zu machen. Der Weg dorthin führt über die Erfahrung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung. Nur dann werden die Jugendlichen auch motiviert sein, anschließend eine Ausbildung zu beginnen und erfolgreich zu beenden. Die Erlangung der Ausbildungsfähigkeit ist neben dem formalen Schulabschluss das zweite große Ziel der Werkschule.

Der Unterricht in der Werkschule ist projektorientiert ausgerichtet, dabei werden theoretische und praktische Anteile miteinander verknüpft. Die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler wird systematisch gefördert. Sozialpädagogische Betreuung ist integraler Bestandteil der Werkschule.

Erforderliche Unterlagen

  • Teilnahmebestätigung an einem Beratungsgespräch an dem gewünschten Werkschulstandort
  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Anmeldung Werkschule)
  • Lebenslauf
  • Zeugnis

    Zeugnis nach dem ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder nach dem ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 9

  • Berufswahlpass
  • Stellungnahme mit Begründung der aktuell besuchten Schule

Voraussetzungen

Bedingung für die Aufnahme in die Werkschule ist ein vorher geführtes Beratungsgespräch. Danach findet das Bewerbungs- und Auswahlverfahren statt. Die Bewerbung muss bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres direkt an die ausgewählte Werkschule gerichtet werden. Bewerben können sich Jugendliche der 8. Klassen, bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, Verhalten auch aus den 9. Klassen. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Wählen Sie sich den gewünschten Werkschulstandort aus.
  • Melden Sie sich an dem gewünschten Werkschulstandort für ein Beratungsgespräch an.
  • Laden Sie sich das Aufnahmeformular von der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung herunter.
  • Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei dem gewünschten Werkschulstandort ein.
  • Nach erfolgtem Auswahlverfahren erhalten Sie eine Mitteilung der Werkschule zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert von Werkschule zu Werkschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Werkschule über den Bearbeitungstand.

Frist

Gemäß § 6 der Verordnung über die Werkschule sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres einzureichen.

Hinweise

Informationen zu den angebotenen Schwerpunkten und Tätigkeitsbereichen entnehmen Sie bitte den Homepages der Schulen und/oder der Werkschulbroschüre.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aufnahme Werkschule
  • Ziel in dem dreijährigen Bildungsgang ist die Erweiterte Berufsbildungsreife
  • Bildungsgang ist an Berufsbildenden Schulen angegliedert
  • Jahrgangsstufen 9 bis 11
  • Wecken der verloren gegangenen Lernmotivation
  • Erfahrung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung
  • Erlangung der Ausbildungsfähigkeit
  • Unterricht ist projektorientiert
  • Sozialpädagogische Betreuung als integraler Bestandteil des Bildungsganges
  • Zuständige Stelle: Werkschule vor Ort

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden