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Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

Bremen 99088012005000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088012005000

Leistungsbezeichnung

Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihr Kind vorzeitig für die Einschulung anmelden?

Volltext

Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 30.06. 6 Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.

Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Optional: Sorgerechtsbeschluss

Voraussetzungen

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten müssen diesen Antrag innerhalb der Anmeldefrist abgeben. Über eine schulärztliche Empfehlung wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Vielleicht wird entschieden, dass das Kind noch 1 Jahr zurückgestellt wird.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auch auf Antrag schulpflichtig werden. Über ein schulärztliches Gutachten wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen zu der zuständigen Grundschule in der Anmeldezeit das Kind anmelden.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung insbesondere aufgrund des schulärztlichen Gutachtens.  Die Schule kann über die Eltern gegebenenfalls. eine Stellungnahme von der Kindertagesstätte anfordern.

Bearbeitungsdauer

12 Woche(n)
Nach Ablauf der Anmeldefrist Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden: Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.

Frist

Innerhalb der Antragsfrist können Anträge gestellt werden. Mit der Einschulungsbenachrichtigung werden jedes Jahr die genauen Antragsfristen mitgeteilt. Sie liegen in der Regel nach den Herbstferien. Für das Schuljahr 2024/2025 ist die Anmeldefrist der 17.11.2023. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden: Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen
  • Möglich, wenn Kind nach dem 30.06. im Einschulungsjahr 6 Jahre alt wird.
  • Schulärztliche Empfehlung notwendig
  • Zuständig: SKB Referat 40 und jeweilige Grundschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden