Vorzeitige Einschulung Erlaubnis
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Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 30.06. 6 Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten müssen diesen Antrag innerhalb der Anmeldefrist abgeben. Über eine schulärztliche Empfehlung wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Vielleicht wird entschieden, dass das Kind noch 1 Jahr zurückgestellt wird.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auch auf Antrag schulpflichtig werden. Über ein schulärztliches Gutachten wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.
Die Erziehungsberechtigten erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen zu der zuständigen Grundschule in der Anmeldezeit das Kind anmelden.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung insbesondere aufgrund des schulärztlichen Gutachtens. Die Schule kann über die Eltern gegebenenfalls. eine Stellungnahme von der Kindertagesstätte anfordern.
- Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen
- Möglich, wenn Kind nach dem 30.06. im Einschulungsjahr 6 Jahre alt wird.
- Schulärztliche Empfehlung notwendig
- Zuständig: SKB Referat 40 und jeweilige Grundschule