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allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium

Bremen 99088047034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088047034000

Leistungsbezeichnung

allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung zur Aufnahme an einem Gymnasium (Übergang 4 nach 5)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.10.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihr Kind für die 5. Klasse an einer Schule in Bremen anmelden?

Volltext

Sie haben die Wahl zwischen der Oberschule und dem Gymnasium. Die Wahl der Schulart ist eine verantwortungsvolle Entscheidung, bei der Sie durch die Schule unterstützt werden. Zum Halbjahreswechsel der 4. Klasse bietet Ihnen daher Ihre Grundschule Elternsprechtage an. Nutzen Sie die Gelegenheit, von den Lehrer:innen die Voraussetzungen Ihres Kindes für das Lernen in der Sekundarstufe I erläutert zu bekommen und besprechen Sie ausführlich die Vor- und Nachteile der einzelnen Schularten für die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes. Gleichzeitig haben Sie als Eltern die Gelegenheit zu schildern, wie Sie selbst Ihr Kind einschätzen. Sie kennen Ihr Kind auch aus anderen Lebenssituationen und verbinden mit der Wahl für Ihr Kind selbstverständlich auch Wünsche und Hoffnungen für die weitere Schullaufbahn. 

Die Entscheidung über die geeignete Schulart für Ihr Kind liegt bei Ihnen. Sie müssen allerdings am angebotenen Beratungsgespräch teilgenommen haben. Ihre Teilnahme an dem Beratungsgespräch ist verpflichtend. Nehmen Sie nicht an der Elternberatung teil, weist die Grundschule Ihr Kind einer Schulart zu.

Erforderliche Unterlagen

  • Für alle Kinder der stadtbremischen Schulen werden keine Unterlagen benötigt. Für alle anderen Kinder (inkl. Bremerhaven) werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Nachweis über den Umzug nach Bremen zum Schuljahresbeginn
    • Kompetenzbeschreibungen für die Fächer Deutsch und Mathematik
    • Protokollbogen

Voraussetzungen

Das Kind muss die 4. Jahrgangsstufe besuchen.

Kosten

Gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Geben Sie unbedingt 3 unterschiedliche Wunschschulen an. Die Erst-, Zweit- und Drittwahl stellen eine Rangfolge dar. Haben Sie nur eine Schule gewählt und Ihr Kind kann an dieser Wunschschule nicht aufgenommen werden, nimmt es nicht mehr an dem weiteren Aufnahmeverfahren der Zweit- und Drittwahl teil. 

Das Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe 5 wird mit einem technik-gestützten System zentral bei der Senatorin für Kinder und Bildung gesteuert. Das heißt, alle Daten werden anonymisiert und für das Aufnahmeverfahren an die von Ihnen gewünschte Schule des Sekundarbereichs I (Oberschule oder Gymnasium) weitergeleitet. Aufgrund dieses Verfahrens wird sichergestellt, dass sich jedes Kind nur einmal pro Wahl registrieren lassen kann.

Ende Februar/Anfang März werden in den Schulen der Sekundarstufe I nacheinander drei getrennte Aufnahmeverfahren in der Reihenfolge der Erst- bis Drittwahl durchgeführt.

Stehen genügend Schüler:innenplätze zur Verfügung, werden alle Kinder aufgenommen, unabhängig vom Leistungskriterium oder der Zuordnung der Grundschulen.

Falls die Nachfrage die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt, wird das sogenannte Aufnahmeverfahren durchgeführt. Dabei wird zwischen dem Gymnasium und der Oberschule unterschieden.

Das Aufnahmeverfahren für die Oberschule

Zunächst werden gegebenenfalls bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze an Härtefälle vergeben.

Anschließend werden bis zu einem Drittel der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze an Schüler:innen aus den zugeordneten Grundschulen vergeben, deren Lernentwick-lungsbericht zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem Regelstandard liegen. Eine Übersicht der zugeordneten Grundschulen zu den Oberschulen finden Sie am Ende dieser Broschüre. 

Danach werden die Kinder aus den zugeordneten Grundschulen berücksichtigt, ohne dass es dabei auf das Leistungskriterium ankommt. Eine Aufstellung der zugeordneten Grundschulen zu den Oberschulen finden Sie am Ende dieser Broschüre. 

Stehen danach noch Plätze zur Verfügung, können auch Kinder aus anderen Grundschulen aufgenommen werden.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb der jeweiligen Gruppe das Los.

Das Aufnahmeverfahren für das Gymnasium

Zunächst werden gegebenenfalls bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze an Härtefälle vergeben.

Anschließend werden Schüler:innen aufgenommen, deren Lernentwicklungsbericht zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem Regelstandard liegen.

Stehen danach noch Plätze zur Verfügung, können auch die übrigen Kinder aufgenommen werden.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb dieser Gruppe das Los. 

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Jedes Jahr wird ein Stichtag online veröffentlicht, bis zu dem der Antrag gestellt sein muss.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anmeldung zur Aufnahme an einem Gymnasium (Übergang 4 nach 5).
  • Wahl zwischen Oberschule und Gymnasium.
  • Teilnahme am Beratungsgespräch in Grundschule notwendig.
  • Sonst: Zuweisung durch Grundschule
  • 3 Wünsche können und sollten angegeben werden.
  • Zuständig: SKB, Referat 40

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden