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Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Zuteilung

Bremen 99036031069000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036031069000

Leistungsbezeichnung

Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Zuteilung

Leistungsbezeichnung II

Online - E-Kennzeichen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten.

Volltext

Der Antrag kann im Rahmen der Online-Erfassung innerhalb der Zulassung oder Umschreibung im Rahmen der I-Kfz Stufe 4 gestellt werden.

Ist keine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde möglich, muss als geeigneter Nachweis ein Gutachten einer Prüforganisation oder eine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden.

Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge dürfen eine Kohlendioxidemission von höchstens 50g/km aufweisen und müssen eine Mindestreichweite mit rein elektrischem Antrieb von 30 km (ab 01.01.2018 40 km) aufweisen.

Seit dem 01.10.2017 kann das E-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 27€
Wenn das Fahrzeug mit E-Kennzeichen zugelassen oder nach Bremen umgeschrieben werden soll, werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Die Kosten für eine Zulassung bzw. Umschreibung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.

Verfahrensablauf

Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:
-> für Bremen-Mitte: telefonisch unter (0421) 361-88671 
-> für Bremen-Nord: telefonisch unter (0421) 361-88644

Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen. Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.

Wunschkennzeichen reservieren:
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link zur "Internetbasierten Fahrzeugzulassung" machen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service" - "Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden