Meldung einer bevorstehenden Schließung einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme
Inhalt
Meldung einer bevorstehenden Schließung einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung betreiben und diese geschlossen werden soll, ist dies der Aufsichtsbehörde zu melden.
Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.
Möglichst frühe Information der Aufsichtsbehörde. Meldung ist formlos möglich.