Schülerbeförderung Erstattung
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Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Die Schüler-Einzelbeförderung kann im Ausnahmefall von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kinder einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:
- Körperlich motorische Entwicklung
- Geistige Beeinträchtigung
- Sozial emotionale Entwicklung im Förderzentrum
- Hören bei Beschulung im Förderzentrum
- Sehen bei Beschulung im Förderzentrum
Die Schüler:innen werden mit dem Taxi morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.
- Antrag und drei Angebote für die Strecke vom Wohnort zur Schule und zurück.
Sonderpädagogische Förderbedarfe in geistiger Beeinträchtigung, körperlich motorischer Entwicklung, Hören und Sehen oder sozial emotionaler Entwicklung im Förderzentrum.
Falls die Integration in der Sammelbeförderung nicht möglich sein sollte, wenden sich die Erziehungsberechtigten an die Schule, beziehungsweise werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Einzelbeförderung für ihre Kinder nutzen möchten.
Es muss ein Antrag ausgefüllt und drei Angebote zur Beförderung von Taxiunternehmen eingeholt werden. Alles zusammen wird an die Schule zurückgegeben, die Schule gibt eine Stellungnahme ab und reicht es an die zuständige Stelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung zur weiteren Bearbeitung weiter. Dieses tritt mit dem kostengünstigsten Unternehmen in Kontakt, um die Beförderung zu organisieren. Die Erziehungsberechtigten bekommen einen Bescheid. Das Taxiunternehmen setzt sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung um mitzuteilen, wann ihr Kind künftig vom Wohnort zur Schule abgeholt und wann es nach Unterrichtsende wieder zu Hause sein wird.
- Antrag auf Schüler-Einzelbeförderung stellen
- Für Schüler:innen mit Sonderpädagogischen Förderbedarf (geistige Beeinträchtigung, körperlich motorische Entwicklung, Rollstuhl, Hören und Sehen im Förderzentrum) besteht der Anspruch im Einzelfall auf Einzelbeförderung.
- Erziehungsberechtigte wenden sich die an die Schule, bzw. werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Einzelbeförderung für ihre Kinder nutzen möchten.
- Zuständige Stelle: SKB Referat 40