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Schülerbeförderung Erstattung

Bremen 99088011039000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088011039000

Leistungsbezeichnung

Schülerbeförderung Erstattung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Schüler-Einzelbeförderung stellen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.

Volltext

Die Schüler-Einzelbeförderung kann im Ausnahmefall von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kinder einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

  • Körperlich motorische Entwicklung
  • Geistige Beeinträchtigung
  • Sozial emotionale Entwicklung im Förderzentrum
  • Hören bei Beschulung im Förderzentrum
  • Sehen bei Beschulung im Förderzentrum

Die Schüler:innen werden mit dem Taxi morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag und drei Angebote für die Strecke vom Wohnort zur Schule und zurück.

Voraussetzungen

Sonderpädagogische Förderbedarfe in geistiger Beeinträchtigung, körperlich motorischer Entwicklung, Hören und Sehen oder sozial emotionaler Entwicklung im Förderzentrum.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Falls die Integration in der Sammelbeförderung nicht möglich sein sollte, wenden sich die Erziehungsberechtigten an die Schule, beziehungsweise werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Einzelbeförderung für ihre Kinder nutzen möchten.

Es muss ein Antrag ausgefüllt und drei Angebote zur Beförderung von Taxiunternehmen eingeholt werden. Alles zusammen wird an die Schule zurückgegeben, die Schule gibt eine Stellungnahme ab und reicht es an die zuständige Stelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung zur weiteren Bearbeitung weiter. Dieses tritt mit dem kostengünstigsten Unternehmen in Kontakt, um die Beförderung zu organisieren. Die Erziehungsberechtigten bekommen einen Bescheid. Das Taxiunternehmen setzt sich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung um mitzuteilen, wann ihr Kind künftig vom Wohnort zur Schule abgeholt und wann es nach Unterrichtsende wieder zu Hause sein wird.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist variabel, da zuerst die Möglichkeit der Sammelbeförderung geprüft wird. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Einzelbeförderung organisiert.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Antrag auf Schüler-Einzelbeförderung stellen
  • Für Schüler:innen mit Sonderpädagogischen Förderbedarf (geistige Beeinträchtigung, körperlich motorische Entwicklung, Rollstuhl, Hören und Sehen im Förderzentrum) besteht der Anspruch im Einzelfall auf Einzelbeförderung.
  • Erziehungsberechtigte wenden sich die an die Schule, bzw. werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Einzelbeförderung für ihre Kinder nutzen möchten.
  • Zuständige Stelle: SKB Referat 40

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden