Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
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Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven beantragen.
In der Kindertagespflege werden Kinder in der Regel zwischen 0-3 Jahren betreut. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt (in Bremerhaven beim Amt für Jugend, Familie und Frauen / Abteilung Kinderförderung),
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
- Polizeiliches Führungszeugnis
Eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII von allen Haushaltsmitgliedern.
- Nachweis Masernschutz
- Gesundheitszeugnis
Alle 5 Jahre erneuter Nachweis, aber ein Aktuelles zum neuen Antrag.
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- Nachweis über erforderliche Fortbildungen
Unter anderem der Erste-Hilfe Schein alle 2 Jahre.
- Kooperationsvereinbarung
Die unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen dem privaten Jugendhilfeträger und der beantragenden Person
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt ( in Bremerhaven beim Amt für Jugend, Familie und Frauen)) beantragen. Reichen Sie hierzu folgende Unterlagen in Absprache mit Ihrer Fachberatung beim Fachdienst des Helene-Kaisen-Hauses Bremerhaven ein:
- Ein formuliertes Antragsschreiben mit Ihrer Unterschrift.
- Nachweis über Ihre abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
- Ein erweitertes aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aller Haushaltsmitglieder.
- Eine Haushaltsbescheinigung auf der alle Personen vermerkt sind, mit denen Sie eine häusliche Gemeinschaft bilden.
- Ein aktuelles ärztliches Attest (über Ihren Masernschutz und Ihre psychische und physische Gesundheit).
- Eine aktuelle von Ihnen unterschriebene Kooperationsvereinbarung.
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit Fachdienst.
Weitere Informationen erhalten sie beim Fachdienst Kindertagespflege des Helene-Kaisen-Haus.
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
- ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
- eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis; entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt erteilt
- zuständig: Fachdienst Kindertagespflege des Helene-Kaisen-Haus
- Abteilung Kinderförderung und Kindertagespflege E-Mail: kinderfoerderung@magistrat.bremerhaven.de