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Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Bremen 99071002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071002001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven beantragen.

Volltext

In der Kindertagespflege werden Kinder in der Regel zwischen 0-3 Jahren betreut. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt (in Bremerhaven beim Amt für Jugend, Familie und Frauen / Abteilung Kinderförderung),
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis

    Eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII von allen Haushaltsmitgliedern.

  • Nachweis Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis

    Alle 5 Jahre erneuter Nachweis, aber ein Aktuelles zum neuen Antrag.

  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Nachweis über erforderliche Fortbildungen

    Unter anderem der Erste-Hilfe Schein alle 2 Jahre.

  • Kooperationsvereinbarung

    Die unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen dem privaten Jugendhilfeträger und der beantragenden Person

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt ( in Bremerhaven beim Amt für Jugend, Familie und Frauen)) beantragen. Reichen Sie hierzu folgende Unterlagen in Absprache mit Ihrer Fachberatung beim Fachdienst des Helene-Kaisen-Hauses Bremerhaven ein:

  • Ein formuliertes Antragsschreiben mit Ihrer Unterschrift.
  • Nachweis über Ihre abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
  • Ein erweitertes aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aller Haushaltsmitglieder.
  • Eine Haushaltsbescheinigung auf der alle Personen vermerkt sind, mit denen Sie eine häusliche Gemeinschaft bilden.
  • Ein aktuelles ärztliches Attest (über Ihren Masernschutz und Ihre  psychische und physische Gesundheit).
  • Eine aktuelle von Ihnen unterschriebene Kooperationsvereinbarung.

Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit Fachdienst.

Bearbeitungsdauer

14 Tag(e)

Frist

Antragsfrist: 8 Woche(n)
Beantragen Sie die Pflegeerlaubnis rechtzeitig. (ca. 6-8 Wochen vorher).

Hinweise

Weitere Informationen erhalten sie beim Fachdienst Kindertagespflege des Helene-Kaisen-Haus.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
  • in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
  • ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
  • eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis; entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt erteilt
  • zuständig: Fachdienst Kindertagespflege des Helene-Kaisen-Haus

Ansprechpunkt

  • Abteilung Kinderförderung und Kindertagespflege      E-Mail: kinderfoerderung@magistrat.bremerhaven.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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