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Beendigung Beistandschaft Bearbeitung

Bremen 99016001044000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99016001044000

Leistungsbezeichnung

Beendigung Beistandschaft Bearbeitung

Leistungsbezeichnung II

Beistandschaft beenden / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beistandschaft (Synonym), Jugendamt (Synonym), Beistandschaft kündigen (Synonym), Vaterschaftsanerkennung (Synonym), Anerkennung (Vaterschaft) (Synonym), Anerkennung der Vaterschaft (Synonym), Vaterschaftsfeststellung (Synonym), Unterhaltsberatung (Synonym), Kindesunterhalt (Synonym), Trennung (Synonym), Scheidung (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben einen Beistand vom Amt für Soziale Dienste zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.

Volltext

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.

Sie können die Beistandschaft auch nur teilweise beenden. Schreiben Sie in diesem Fall, für welchen Zweck Sie die Beistandschaft für ihr Kind behalten wollen.  

Die Beistandschaft endet automatisch wenn die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wurde die Vaterschaft festgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie haben eine Beistandschaft beantragt.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie können die Beendigung der Beistandschaft dem zuständigen Sozialzentrum schriftlich mitteilen.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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