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Bergbau Erlaubnis Aufhebung

Bremen 99020043044000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020043044000

Leistungsbezeichnung

Bergbau Erlaubnis Aufhebung

Leistungsbezeichnung II

Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen aufheben möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines vorgeschriebenen Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:

  • Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen,
  • Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke und
  • Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung: um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln.

Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufhebungsantrag

Voraussetzungen

Sie müssen eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen besitzen.

Kosten

Keine Angabe.

Verfahrensablauf

Sie können die Aufhebung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform "BergPass" oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Aufhebung Ihrer Erlaubnis online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Aufhebung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Erlaubnis bestätigt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monate. Einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt.

Frist

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen
  • Vorgelagertes Verfahren zur Erkundung (Aufsuchung) bestimmter (bergfreier) Rohstoffe (Bodenschätze) in einem festgelegten Gebiet (Aufsuchungsfeld).
  • definiert eine Fläche, in der ausschließlich der Erlaubnisinhaber das Recht zur Erkundung (Aufsuchung) des oder der erteilten bergfreien Bodenschatzes/Bodenschätze hat
  • Erlaubnis kann auf Antrag ganz oder teilweise aufgehoben werden. Dies kann räumlich oder bei mehreren Bodenschätzen auch gegenständlich sein
  • Gründe müssen nicht genannt werden
  • Beantragung über
    • Online-Portal "BergPass" oder
    • direkt bei der zuständigen Bergbehörde
  • Zuständigfür das Land Bremen: 
    • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - Geozentrum Hannover

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden