Sorgeregister Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bescheinigung Sorgerecht (Synonym), Bescheinigung gemeinsame Sorge (Synonym), Bescheinigung alleinige Sorge (Synonym), Negativbescheinigung (Synonym), Alleiniges Sorgerecht (Synonym), Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.10.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
- Identifikationsnachweis
Personalausweis oder Reisepass
Im schriftlichen Verfahren ist eine Kopie ausreichend.
- Wenn es keine Einträge gibt, kann eine schriftliche Auskunft erstellt werden (sogenannte "Negativbescheinigung").
- Gegebenenfalls kann das Jugendamt auch darüber Auskunft erteilen, welche Einträge vorliegen.
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind und in Bremen wohnen, können Sie beim Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige des Amtes für soziale Dienste Auskünfte aus dem Sorgeregister anfordern.
- Nutzen Sie den Onlinedienst "Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
- Melden Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich bei Ihrer zuständigen Dienststelle des Fachdienst Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige.
- Stellen Sie einen formlosne Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
- Das zuständige Jugendamt prüft, ob Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden und stellt gegebenenfalls eine Bescheinigung aus.
- Wenn das Kind in Bremen geboren ist bekommen Sie die Bescheinigung kurzfristig zugeschickt.
- Ist das Kind nicht in Bremen geboren, muss vorher beim Sorgeregister des Jugendamtes des Geburtsortes nachgefragt werden. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich dadurch.
Die Bescheinigung wird kurzfristig zugeschickt, wenn das Kind in Bremen geboren ist. Ist das Kind nicht in Bremen geboren, muss beim Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes nachgefragt werden. Das kann einige Tage dauern.
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Das zuständige Jugendamt führt für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern ein Sorgeregister, in das Eintragungen zur Sorgerechtsverteilung vorgenommen werden.
- Das Jugendamt prüft, ob Einträge in das Sorgeregister vorgenommen wurden und stellt gegebenenfalls eine Negativbescheinigung aus.
- Die Bescheinigung kann in den zuständigen Sozialzentren des Amts für soziale Dienste im Referat Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige abgefordert werden.
- Zuständige Stellen: ASD