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Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

Bremen 99088012005000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088012005000

Leistungsbezeichnung

Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten ihr Kind vorzeitig einschulen lassen?

Volltext

Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 30.06. 6 Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen. Als Antrag gilt für Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden, die Anmeldung nach Einladung der zuständigen Grundschule. Für Kinder, die vom 01.10. bis 31.01. des Folgejahres 6 Jahre alt werden, ist ein formloser, schriftlicher Antrag an der zuständigen Grundschule notwendig.

Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Optional (bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigen obligatorisch):
    • Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten 

Voraussetzungen

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Als Antrag gilt die Anmeldung nach Einladung der zuständigen Grundschule. Die Anmeldung ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag schulpflichtig werden.

Eltern, deren Kinder im vorgenannten Zeitraum geboren sind, erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung.

Über eine schulärztliche Empfehlung wird geprüft, ob das Kind schulreif ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die vom 01.07. bis 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden, erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie melden auf Wunsch das Kind am von der Schule vorgegebenen Termin an, dies gilt als Antrag. 

Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die vom 01.10. bis 31.01. des Folgejahres 6 Jahre alt werden erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen zu der zuständigen Grundschule in der Anmeldezeit das Kind anmelden.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung insbesondere aufgrund des schulärztlichen Gutachtens.  Die Schule kann über die Eltern gegebenenfalls. eine Stellungnahme von der Kindertageseinrichtung anfordern.

Bearbeitungsdauer

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden: 10 - 11 Wochen Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden: Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.

Frist

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden: 2 Wochen Mit der Einschulungsbenachrichtigung werden jedes Jahr die genauen Antragsfristen mitgeteilt. Sie liegen in der Regel nach den Herbstferien. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden: Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen
  • Beantragung bei der zuständigen Grundschule.
  • Möglich, wenn Kind nach dem 30.06. im Einschulungsjahr 6 Jahre alt wird. 
    • Kinder (6. Geburtstag vom 1. Juli – 30. September) = Antrag gilt Anmeldung nach Einladung zuständiger Grundschule
    • Kinder (6. Geburtstag vom 1. Oktober – 31. Januar Folgejahres) = formloser schriftlicher Antrag
  • Schulärztliche Empfehlung notwendig.
  • Zuständig: Schulamt Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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