Sondernutzung öffentlicher Grünflächen Genehmigung
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Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bei einer über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Grünanlagen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Die öffentlichen Grünanlagen sind gärtnerisch gestaltete Anlagen und Freiflächen. Diese dienen der Bevölkerung in erster Linie als Erholungs-, Freizeit-, Sport- oder Spielflächen oder Liegewiesen. Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
Die Benutzungsgebühr wird nach Art und Nutzung festgesetzt. Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro.
Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt.
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch, spätestens 3 Monate vor Beginn der genehmigten Sondernutzung, an das Gartenbauamt zu richten.
6 Woche(n)
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und beträgt mindestens 6 Wochen. Eine kürzere Bearbeitungszeit ist nicht auszuschließen.
- Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen
- Die öffentlichen Grünanlagen sind gärtnerisch gestaltete Anlagen und Freiflächen. Diese dienen der Bevölkerung in erster Linie als Erholungs-, Freizeit-, Sport- oder Spielflächen oder Liegewiesen. Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
- Bei einer über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Grünanlagen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
- Diese wird auf Antrag erteilt, mit Auflagen erteilt oder versagt.
- Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe