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Sondernutzung öffentlicher Grünflächen Genehmigung

Bremen 99053004006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99053004006000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung öffentlicher Grünflächen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei einer über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Grünanlagen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Volltext

Die öffentlichen Grünanlagen sind gärtnerisch gestaltete Anlagen und Freiflächen. Diese dienen der Bevölkerung in erster Linie als Erholungs-, Freizeit-, Sport- oder Spielflächen oder Liegewiesen. Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Voraussetzungen

  • Über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung.

Kosten

Die Benutzungsgebühr wird nach Art und Nutzung festgesetzt. Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro. Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch, spätestens 3 Monate vor Beginn der genehmigten Sondernutzung, an das Gartenbauamt zu richten.

Bearbeitungsdauer

6 Woche(n)
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und beträgt mindestens 6 Wochen. Eine kürzere Bearbeitungszeit ist nicht auszuschließen.

Frist

Antragsfrist: 3 Monat(e)
Antragsfrist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen
  • Die öffentlichen Grünanlagen sind gärtnerisch gestaltete Anlagen und Freiflächen. Diese dienen der Bevölkerung in erster Linie als Erholungs-, Freizeit-, Sport- oder Spielflächen oder Liegewiesen. Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
  • Bei einer über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Grünanlagen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
  • Diese wird auf Antrag erteilt, mit Auflagen erteilt oder versagt. 
  • Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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