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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

Bremen 99101008001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101008001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Volltext

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. 

Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Gegebenenfalls Kostenübernahmeerklärung

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag auf Genehmigung eines Grabmales, Holzkreuzes, Liegeplatte oder anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen, Antragstellung nur durch Nutzungsberechtigten.

Kosten

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Genehmigung erteilt, mit Auflagen erteilt, mit Änderungen erteilt oder versagt. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Genehmigung eines Grabmales, Holzkreuzes, Liegeplatte oder anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen
  • Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. 
  • Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
  • Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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