Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung
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Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.
Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
- Schriftlicher Antrag auf Genehmigung eines Grabmales, Holzkreuzes, Liegeplatte oder anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen, Antragstellung nur durch Nutzungsberechtigten.
Nach Prüfung der Unterlagen wird die Genehmigung erteilt, mit Auflagen erteilt, mit Änderungen erteilt oder versagt.
- Genehmigung eines Grabmales, Holzkreuzes, Liegeplatte oder anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen
- Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.
- Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
- Zuständigkeit: Gartenbauamt/ Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe