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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Bremen 99101001107000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001107000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung des Nutzungsrechts einer Grabstätte beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um eine Grabstätte längerfristig zu erhalten, kann in diesem Fall das Nutzungsrecht verlängert werden.

Volltext

Nach Ablauf der Nutzungsdauer für eine Grabstätte gibt es folgende Möglichkeiten:

Sie können ein bereits bestehendes Nutzungsrecht verlängern oder die Grabstätte auflösen lassen.

Im Falle der Auflösung wird die Grabstätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.

Selbstverständlich kann die Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. Das Nutzungsrecht kann um mindestens 5, längstens um 25 Jahre verlängert werden.

Ein Verlängerungsanspruch besteht nicht, wenn Sie die Grabstätte beispielsweise zuletzt nicht mehr gepflegt oder die Standsicherheit vernachlässigt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Voraussetzungen

Es handelt sich um eine Wahlgrabstätte und Sie sind der oder die Nutzungsberechtigte an dieser Wahlgrabstätte. 

Kosten

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Antragsprüfung und nach Zahlungseingang, wird die Wahlgrabstätte verlängert.

Bearbeitungsdauer

14 bis 21 Tage.

Frist

Wenn ein Grab aufgelöst werden soll, erhalten die Angehörigen oder Grabnutzungsberechtigten rechtzeitig Nachricht von der Friedhofsverwaltung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verlängerung des Nutzungsrecht einer Grabstelle beantragen / Bremerhaven
    • Wenn ein bestimmtes Grab länger als vorgesehen erhalten werden soll, dann muss das Nutzungsrecht verlängert werden.
  • Nach Ablauf der Nutzungsdauer für eine Grabstätte gibt es 2 Möglichkeiten:
    • Entweder wird das Nutzungsrecht verlängert oder das Grab wird aufgelöst.
      • Wenn das Grab aufgelöst wird, wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.
      • Wenn das Nutzungsrecht verlängert werden soll, muss dies beantragt werden.
  • Das Nutzungsrecht wird für einen bestimmten Zeitraum erworben. Das Nutzungsrecht kann um mindestens 5, längstens bis 25 Jahre verlängert werden.
  • Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, wenn das Grab zuletzt nicht mehr gepflegt wurde oder wenn nicht für die Standsicherheit des Grabmales gesorgt wurde.
  • Zuständigkeit: Gartenbauamt/Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal