Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Um eine Grabstätte längerfristig zu erhalten, kann in diesem Fall das Nutzungsrecht verlängert werden.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer für eine Grabstätte gibt es folgende Möglichkeiten:
Sie können ein bereits bestehendes Nutzungsrecht verlängern oder die Grabstätte auflösen lassen.
Im Falle der Auflösung wird die Grabstätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.
Selbstverständlich kann die Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. Das Nutzungsrecht kann um mindestens 5, längstens um 25 Jahre verlängert werden.
Ein Verlängerungsanspruch besteht nicht, wenn Sie die Grabstätte beispielsweise zuletzt nicht mehr gepflegt oder die Standsicherheit vernachlässigt haben.
Es handelt sich um eine Wahlgrabstätte und Sie sind der oder die Nutzungsberechtigte an dieser Wahlgrabstätte.
Nach erfolgreicher Antragsprüfung und nach Zahlungseingang, wird die Wahlgrabstätte verlängert.
- Verlängerung des Nutzungsrecht einer Grabstelle beantragen / Bremerhaven
- Wenn ein bestimmtes Grab länger als vorgesehen erhalten werden soll, dann muss das Nutzungsrecht verlängert werden.
- Nach Ablauf der Nutzungsdauer für eine Grabstätte gibt es 2 Möglichkeiten:
- Entweder wird das Nutzungsrecht verlängert oder das Grab wird aufgelöst.
- Wenn das Grab aufgelöst wird, wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.
- Wenn das Nutzungsrecht verlängert werden soll, muss dies beantragt werden.
- Entweder wird das Nutzungsrecht verlängert oder das Grab wird aufgelöst.
- Das Nutzungsrecht wird für einen bestimmten Zeitraum erworben. Das Nutzungsrecht kann um mindestens 5, längstens bis 25 Jahre verlängert werden.
- Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, wenn das Grab zuletzt nicht mehr gepflegt wurde oder wenn nicht für die Standsicherheit des Grabmales gesorgt wurde.
- Zuständigkeit: Gartenbauamt/Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe.