Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer

Bremen 99042030261001 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261001

Leistungsbezeichnung

Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer

Leistungsbezeichnung II

Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei abmelden (Synonym), Aalfischerei Abmeldung (Synonym), Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Aalfischerei aufgeben (Synonym), Aalfischerei beenden (Synonym), Eintrag Aalregister löschen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.

Volltext

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie sind im Aal-Register als Person registriert. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

Bearbeitungsdauer

Umgehend.

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei unverzüglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
    • Registernummer als Aalfischer oder Aalfischerin abmelden
  • Schriftlich per Mail oder per Post.
  • Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden