Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer
Inhalt
Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer
Begriffe im Kontext
Aalfischerei abmelden (Synonym), Aalfischerei Abmeldung (Synonym), Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Aalfischerei aufgeben (Synonym), Aalfischerei beenden (Synonym), Eintrag Aalregister löschen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.
Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.
- Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
- Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
- Registernummer als Aalfischer oder Aalfischerin abmelden
- Schriftlich per Mail oder per Post.
- Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven