Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
Inhalt
Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
Begriffe im Kontext
Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Fischereifahrzeug abmelden (Synonym), Fischereifahrzeug Abmeldung (Synonym), Fischereifahrzeug aufgeben (Synonym), Fischereifahrzeug beenden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
- Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aal-Register löschen lassen.
- Schriftlich per Mail oder per Post.
- Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven