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Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei

Bremen 99042030261002 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261002

Leistungsbezeichnung

Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei

Leistungsbezeichnung II

Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei Aufgabe (Synonym), Fischereifahrzeug abmelden (Synonym), Fischereifahrzeug Abmeldung (Synonym), Fischereifahrzeug aufgeben (Synonym), Fischereifahrzeug beenden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Eingetragenes Fischereifahrzeug im Aal-Register. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Bearbeitungsdauer

Umgehend.

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei unverzüglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen 
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aal-Register löschen lassen.
  • Schriftlich per Mail oder per Post.
  • Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden