Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
Inhalt
Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
Begriffe im Kontext
Aalfischerei (Synonym), Aalfischerei anmelden (Synonym), Aalfischerei Anmeldung (Synonym), Aalfischerei anzeigen (Synonym), Aalfischerei Registrierung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob Sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fischerei-Gebiet ein.
- Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
- Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Gewässer und Gebiet eingrenzen
- Schriftlich per Mail oder per Post.
- Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven.