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Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei

Bremen 99042030261003 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261003

Leistungsbezeichnung

Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei

Leistungsbezeichnung II

Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei (Synonym), Aalfischerei anmelden (Synonym), Aalfischerei Anmeldung (Synonym), Aalfischerei anzeigen (Synonym), Aalfischerei Registrierung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob Sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fischerei-Gebiet ein.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Vor Aufnahme der Aalfischerei.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Gewässer und Gebiet eingrenzen
  • Schriftlich per Mail oder per Post.
  • Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden