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Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

Bremen 99042030261004 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261004

Leistungsbezeichnung

Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

Leistungsbezeichnung II

Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei (Synonym), Fischereifahrzeug anmelden (Synonym), Fischereifahrzeug melden (Synonym), Fischereifahrzeug registrieren (Synonym), Fischereifahrzeug Registrierung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

  1. Bauart
  2. Länge nach eigener Messung
  3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
  4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.

Bearbeitungsdauer

Umgehend.

Frist

Vor Aufnahme der Aalfischerei.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben oder ein neues Fischfahrzeug anschaffen, müssen Sie dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich melden. Wird das Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken eingesetzt, wird es von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren 
  • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen.
  • Registrierung des Fischereifahrzeugs im Aal-Register.
  • Gebiet eingrenzen und Angaben zu Fischereifahrzeugen tätigen.
  • Schriftlich per Mail oder per Post.
  • Zuständigkeit: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden