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Stockangelschein Beantragung

Bremen 99042001000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042001000000

Leistungsbezeichnung

Stockangelschein Beantragung

Leistungsbezeichnung II

Stockangelschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten einen Stockangelschein beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Mit dem Stockangelschein dürfen Sie in folgenden Gebieten angeln:

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
  • in der Kleinen Weser
  • in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
  • in dem tideabhängigen Teil der Geeste

In Naturschutz- und Fischschongebieten darf nicht geangelt werden.

Der Stockangelschein berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Stockangeln.

Wenn Sie Ihren Stockangelschein verloren haben oder er gestohlen wurde, müssen Sie einen neuen Stockangelschein beantragen.

Änderung des Bremischen Stockangelrechts

Ab sofort müssen Sie einen Nachweis über eine bestandene Fischereiprüfung vorlegen, wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten.

Nachprüfung bei bereits ausgestellten Stockangelscheinen

Alle Besitzer:innen eines Stockangelscheins, die diesen vor dem 31.12.2023 erworben haben, müssen nachträglich eine Fischereiprüfung ablegen. Ihre aktuellen Stockangelscheine verlieren sonst ihre Gültigkeit.

Hierbei gelten folgende Fristen:

  • vor dem 01.01.2010 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2026
  • nach dem 01.01.2010 und bis zum 31.12.2019 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2028
  • nach dem 01.01.2020 ausgegebene Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2030

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnachweis
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfungsbescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bremen
  • Bestandene Fischereiprüfung beim Landesfischereiverband Bremen. 

Kosten

Gebühr: 32€

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiprüfung bestehen.

  • Haben Sie dies noch nicht, können Sie dafür einen Kurs beim Landesfischereiverband Bremen besuchen. Den Link zur Internetseite des Landesfichereiverband Bremen finden Sie unter „Weitere Informationen“ - "Wo kann ich mehr erfahren?".

Sie haben vom Landesfischereiverband Bremen den Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung bekommen?

  • Dann können Sie sich den Stockangelschein in einem der BürgerServiceCenter ausstellen lassen. 
    • Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.
  • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit zu dem Termin.
  • Nach der Prüfung der Unterlagen, bekommen Sie den Stockangelschein ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen.

Frist

Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Die abzulegende Prüfung für den Stockangelschein ist inhaltlich identisch mit der Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins. 
    • Mit dem Prüfungsnachweis können Sie sowohl den Stockangelschein als auch den Fischereischein beantragen.
  • Wenn Sie mit der Stockangel fischen, müssen Sie die Regelungen des Tierschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bremischen Naturschutzgesetzes und des Bremischen Fischereigesetz befolgen.
  • Im Hafengebiet können die Hafenbehörden das Stockangelrecht und die Fischerei zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Hafenbetriebes im Einzelfall einschränken oder verbieten.
  • Die zuständigen Fischereibehörden können im Hafengebiet das Stockangelrecht und die Fischerei einschränken oder verbieten, wenn dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Stockangelschein Ausstellung
  • Beantragung nur noch mit bestandener Fischereiprüfung möglich.
  • Berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Stockangeln.
  • Personen, die den Stockangelschein vor dem 31.12.2023 erworben haben, müssen die Fischereiprüfung nachholen.
  • Zuständig:
    • BürgerServiceCenter Mitte
    • BürgerServiceCenter Stresemannstraße
    • BürgerServiceCenter Nord

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden