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Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung

Bremen 99089147006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089147006000

Leistungsbezeichnung

Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Beschwerde über Lichtbelästigung einreichen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie fühlen sich durch Lichtanlagen im öffentlichen Raum belästigt? Die zuständige Behörde kann Maßnahmen dagegen prüfen.

Volltext

Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwege sollen für Sicherheit sorgen. 

Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch Lichtanlagen gestört werden, können Sie diese Störung anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Beschwerden und Schadenmeldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremerhaven befinden.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie haben 4 Möglichkeiten:

  • Mit Veröffentlichung: Sie melden ihr Anliegen über den Schadenmelder. Ihr Anliegen wird ins Internet gestellt. Dort können sich alle über ihr Anliegen informieren. Und Sie können sich über den Verlauf der Bearbeitung informieren.
  • Vertraulich: Sie füllen das Idee- und Beschwerdeformular aus. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und nicht ins Internet gestellt. Über den Verlauf der Bearbeitung informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Ideen- und Beschwerdestelle.
  • Persönlich: Sie rufen uns an unter der folgenden Nummer:
    +49 471 590 3030

Alternativ melden sie ihr Anliegen über stoerung24.de Dort können Sie auch ein Foto hinterlegen.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine Angabe

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beschwerde über eine Baustelle einreichen
  • Öffentlich über Onlinedienst
  • Vertraulich über Onlineformular
  • Auch Telefonisch möglich
  • Zuständig: Amt für Straßen- und Brückenbau

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal