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Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

Bremen 99012106007001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012106007001

Leistungsbezeichnung

Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

Leistungsbezeichnung II

Sonstige bauaufsichtliche Entscheidungen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauordnungsrecht (Synonym), Bauaufsichtliches Verfahren (Synonym), Barrierefreiheit (Synonym), Baulückentestat (Synonym), Baumschutz (Synonym), Festsetzung von Hausnummern (Synonym), Freiflächengestaltung (Synonym), Mobilitätsmanagementmaßnahmen (Synonym), Mobilitätsnachweis (Synonym), Typengenehmigung (Synonym), Prüfingenieur (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Universelle Antragstrecke für bauaufsichtliche Entscheidungen vor oder parallel zum bauaufsichtlichen Hauptverfahren. Antragstrecke für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 Bremische Landesbauordnung (BremLBO).

Volltext

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten, können vor Einreichung des Bauantrages bestimmte thematische Vorklärungen sinnvoll sein, um das Risiko späterer Umplanungen im Rahmen des Hauptverfahrens zu reduzieren.

Dies kann zum Beispiel bei folgenden Themenstellungen der Fall sein:

  1. Barrierefreiheit (baulich)
  2. Baulückentestat ausstellen
  3. Baumschutz (Baunebenrecht)
  4. Bautechnische Zustimmung
  5. Fliegende Bauten
  6. Freiflächengestaltung
  7. Hausnummernfestsetzung
  8. Kinderspielflächen (hausnah)
  9. Mobilitätsmanagementmaßnahmen
  10. Typengenehmigung
  11. Vorzeitige Benennung eines Prüfingenieurs
  12. Sonstiges

Sie haben deshalb die Möglichkeit, vorab mit der Bauaufsichtsbehörde bzw. der federführend zuständigen Fachbehörde in Kontakt zu treten. Bitte reichen Sie hierzu die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen ein. 

Die Entscheidung oder die Zwischennachricht der Behörde reichen Sie bitte zusammen mit den übrigen Bauvorlagen im Rahmen des Hauptverfahrens ein.

Je nach Art des Sachverhaltes wird auf eine mögliche Gebührenpflicht hingewiesen. Dies kann insbesondere bei der Beteiligung zusätzlicher Stellen erforderlich werden.

Bei mehreren Entscheidungen ist jeweils ein neuer Antrag zu stellen.

Diese Antragstrecke dient auch für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO

Baulastverfahren nach § 82 BremLBO sind über eine separate Antragstrecke durchzuführen

Erforderliche Unterlagen

  • Mit Bezug auf die BremBauVorlV und die jeweils ergänzend einschlägige öffentlich-rechtliche Vorschrift sind die Unterlagen einzureichen, die für die Entscheidung erforderlich sind.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Bestätigung, wenn die eingereichten Unterlagen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang mit den betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften noch nicht einhält, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Im Rahmen des nachfolgenden bauaufsichtlichen Verfahrens sind die offenen Fragestellungen dann abschließend zu klären. 

Kosten

Wenn die Angelegenheit in der Kostenverordnung Bau aufgelistet ist, richtet sich die Höhe der Gebühr nach § 1 der Kostenverordnung Bau.

Verfahrensablauf

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten, können vor Einreichung des Bauantrages bestimmte thematische Vorklärungen sinnvoll sein, um das Risiko späterer Umplanungen im Rahmen des Hauptverfahrens zu reduzieren.

Sie haben deshalb die Möglichkeit, vorab mit der Bauaufsichtsbehörde bzw. der federführend zuständigen Fachbehörde in Kontakt zu treten. Bitte reichen Sie hierzu die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen ein. 

Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Entscheidungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung für die Entscheidung erforderlich ist. 

Sie erhalten eine Bestätigung, wenn die eingereichten Unterlagen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang mit den betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.

Wenn Ihr Bauvorhaben die betroffenen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften noch nicht einhält, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Im Rahmen des nachfolgenden bauaufsichtlichen Verfahrens sind die offenen Fragestellungen dann abschließend zu klären.

Beachten Sie, dass die Entscheidung gebührenpflichtig sein kann.

Bearbeitungsdauer

Für diese Vorklärungen gibt es keine gesetzlich festgesetzten Entscheidungsfristen. Eine Anlehnung an § 69 BremLBO ist jedoch empfehlenswert.

Frist

Für diese Vorklärungen gibt es keine formale Gültigkeit der Stellungnahmen. Es ist davon auszugehen, dass in der Regel zeitnah ein entsprechender Bauantrag erstellt wird.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sonstige bauaufsichtliche Entscheidungen
  • Vorklärung für einzelne baurechtliche Fragen
  • Auch für fliegende Bauten
  • Kontakt und Beantragung über zuständige Stelle
  • Benötigte Unterlagen nach Bedarf
  • Positive Bestätigung im Bauantrag weitergeben
  • Zuständige Stelle: HB: SBMS – Abt. 6

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal