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vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

Bremen 99063016006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063016006000

Leistungsbezeichnung

vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

genehmigungsbedürftige Anlage (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), Errichtung vor Genehmigungserteilung (Synonym), Innerhalb Genehmigungsverfahren (Synonym), Vorläufige Errichtung Anlage (Synonym), Zulassung vorzeitigen Beginns (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Volltext

Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Erforderliche Unterlagen

  • ELiA-Formulare
    • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • Sonstige Unterlagen
    •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen

Voraussetzungen

  • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

290 Euro bis 5750 Euro.

Verfahrensablauf

  • In dem Genehmigungsantrag machen Sie kenntlich, dass Sie auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragen
  • Die zuständige Behörde entscheidet über die Zulassung zum vorzeitigen Beginn.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung.

Online-Beantragung:

  • Den Link zum Onlinedienst "ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung" finden Sie unter "Weitere Informationen".
  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über das Servicekonto Gemeinsam-Online an oder registrieren Sie sich zuerst.
  • ELiA-Online ist ein formularbasierter Onlinedienst, mit dem auch per Upload-Funktion weitere Unterlagen (Gutachten, Zeichnungen etc.) dem Antrag oder der Anzeige beigefügt werden können.

Bearbeitungsdauer

3 bis 10 Monate. Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Frist

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
  • in laufendem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung kann Genehmigungsbehörde auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen wird
  • Zuständig:
    • Genehmigungsbehörde nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
      • Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
      • Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
      • oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden