Briefwahl Zusendung
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Wenn Sie per Briefwahl an einer Wahl teilnehmen möchten, können Sie einen Wahlschein-/Briefwahlantrag stellen.
Wahlberechtigte können auf Antrag einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen erhalten. Grundsätzlich werden die Unterlagen auf dem Postweg übersandt. Eine persönliche Abholung ist möglich.
- Für die Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich.
Ein Antrag kann auch formlos gestellt werden.
Es sind jedoch folgende Pflichtangaben vorgeschrieben:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Meldeanschrift.
Sofern der Wahlschein/die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden, ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.
Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlschein beziehungsweise von Briefwahlunterlagen ist, dass der/die Antragsteller:in wahlberechtigt ist.
Jede:r Wahlberechtigte kann auf Antrag einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen erhalten. Der Antrag kann unter anderem persönlich, schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder über ein Online-Formular gestellt werden.
- Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragen
- Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
- Stimmabgabe auch vorab direkt im Wahlamt möglich
- Beantragung persönlich, online oder schriftlich (zum Beispiel per Post)
- zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Statistik und Wahlen