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Briefwahl Zusendung

Bremen 99128001120000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128001120000

Leistungsbezeichnung

Briefwahl Zusendung

Leistungsbezeichnung II

Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahlen (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie per Briefwahl an einer Wahl teilnehmen möchten, können Sie einen Wahlschein-/Briefwahlantrag stellen.

Volltext

Wahlberechtigte können auf Antrag einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen erhalten. Grundsätzlich werden die Unterlagen auf dem Postweg übersandt. Eine persönliche Abholung ist möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich.

    Ein Antrag kann auch formlos gestellt werden.

    Es sind jedoch folgende Pflichtangaben vorgeschrieben:

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Geburtsdatum,
    • Meldeanschrift.

    Sofern der Wahlschein/die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden, ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlschein beziehungsweise von Briefwahlunterlagen ist, dass der/die Antragsteller:in wahlberechtigt ist.

Kosten

Es fallen Portokosten an, wenn der Antrag per Post zum Wahlamt geschickt wird. Darüber hinaus fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Jede:r Wahlberechtigte kann auf Antrag einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen erhalten. Der Antrag kann unter anderem persönlich, schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder über ein Online-Formular gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Werktage. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zustellung des Wahlscheins / der Briefwahlunterlagen.

Frist

Jeweils vom 41. Tag vor einer Wahl bis zum 2. Tag vor einer Wahl, 15 Uhr. Die Beantragung ist grundsätzlich bis zum 2. Tag vor der Wahl, 15 Uhr, möglich. Die Möglichkeit der Beantragung über das Online-Formular endet daher bereits am fünften Tag vor der Wahl.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragen
  • Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
  • Stimmabgabe auch vorab direkt im Wahlamt möglich
  • Beantragung persönlich, online oder schriftlich (zum Beispiel per Post) 
  • zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Statistik und Wahlen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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