Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Stellen Sie Lebensmittel her, verarbeiten Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (beispielsweise servieren oder Teller und Besteck spülen) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome der Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung von Infektionen sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird vom Gesundheitsamt ausgestellt.
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Verarbeiten oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Bei dieser Tätigkeit kommen Sie mit bestimmten Lebensmitteln in Kontakt.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Wenn Sie den Nachweis einer Infektionsschutzbelehrung benötigen, müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen.
Bei der Belehrung wird Ihnen erklärt, wie man verhindert, dass Krankheiten durch Lebensmittel übertragen werden.
Onlinebelehrung
Sie können diese Belehrung online machen:
- Den Link zum Onlinedienst finden Sie hier auf der Seite unter "Formulare" - "Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)".
- Online-Belehrungen werden montags bis freitags von 08:00 - 20:30 Uhr und samstags von 09:00 - 15:30 Uhr angeboten und sind von überall aus möglich. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website.
- Die Online-Belehrung ist auf folgenden Sprachen verfügbar: Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch, Deutsch vereinfacht, Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch* (* = Video nur mit Untertitel)
- Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.
Präsenzbelehrung
Alternativ können Sie an einer Vor-Ort-Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen:
- Diese findet zweimal pro Monat im Gesundheitsamt Bremerhaven in deutscher Sprache statt.
- Aktuelle Termine sowie weiterführende Informationen erhalten Sie telefonisch oder per Mail unter:
- +49 471 590 2181 und +49 471 590 2282
- belehrung.gesundheitsamt@magistrat.bremerhaven.de
- Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Reservierung unter der angegebenen Telefonnummer bzw. per Mail erforderlich ist.
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen.
- bei erstmaliger gewerblicher Tätigkeit oder Beschäftigung mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellung, Verarbeitung und Verkauf) muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen.
- nach durchgeführter Belehrung kann die Bescheinigung eigenständig ausgedruckt werden.
- Ziel der Belehrung:
- das Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten,
- die Verhinderung der Kontamination von Lebensmitteln
- das Wissen, wann eine Tätigkeit in genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf
- zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Gesundheitsamt