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Fischereierlaubnis (Angelerlaubnisschein) Ausstellung

Bremen 99042034012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042034012000

Leistungsbezeichnung

Fischereierlaubnis (Angelerlaubnisschein) Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnisschein zum Fischfang in den Häfen in Bremerhaven beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Angelerlaubnisschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten im Fischereihafen und/oder Überseehäfen in Bremerhaven angeln. Hier erhalten Sie mehr Informationen.

Volltext

Die Stadt Bremerhaven ist zuständig für die Ausstellung der für die Ausübung der Fischerei im Hafengebiet nach § 34 BremHafenO erforderlichen folgenden Erlaubnisse:

  • Hafenbezirk Überseehäfen
  • Hafenbezirk Fischereihäfen

Für jeden Hafenbezirk wird eine Erlaubnis erteilt. Die Erlaubnis gilt für das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. beziehungsweise von der Antragstellung bis zum 31.12. des Jahres.

Es besteht auch die Möglichkeit eines Monatsscheines.

Erforderliche Unterlagen

  • Fischereischein
  • Gegebenenfalls Nachweise für eine Gebührenermäßigung
    • Schwerbehinderte
    • Rentner:innen
    • Arbeitssuchende
    • Sozialhilfeempfänger:innen
    • Auszubildende
    • Schüler:innen
    • Student:innen

Voraussetzungen

Gültiger Fischereischein (blau), beziehungsweise der Fischereischein eines anderen Bundeslandes.

Kosten

Gebühr: 20,50€
Jahresschein für einen Hafenbezirk
Gebühr: 10,30€
(Schwerbehinderte, Rentner:innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger:innen, Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen)
Gebühr: 4,10€
Monatsschein für einen Hafenbezirk
Gebühr: 2,10€
Monatsschein für einen Hafenbezirk mit Ermäßigung (Schwerbehinderte, Rentner:innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger:innen, Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen)

Verfahrensablauf

  • Sie können den Erlaubnisschein persönlich beantragen. 
  • Der Antrag kann ohne Vollmacht für eine andere Person ausgestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert wenige Minuten. Die Erlaubnis wird sofort ausgestellt.

Frist

Der Erlaubnisschein gilt für das Kalenderjahr, beziehungsweise von der Antragstellung bis zum 31.12. des Jahres. Es besteht auch die Möglichkeit eines Monatsscheines.

Hinweise

Die Erlaubnis zum Fischfang in dem Hafenbezirk „Alter / Neuer Hafen“ wird vom Angelsportverein Bremerhaven-Unterweser e.V. erteilt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Angel-Erlaubnisschein für ein Jahr beantragen
  • Für das Angeln im Fischereihafen und Überseehäfen benötigt man eine Erlaubnis
    • Gültiger Fischereischein (blau) beziehungsweise der Fischereischein eines anderen Bundeslandes muss vorliegen
  • Für jeden Hafenbezirk wird jeweils eine Erlaubnis erteilt
  • Zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte oder Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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