Fischereierlaubnis (Angelerlaubnisschein) Ausstellung
Inhalt
Erlaubnisschein zum Fischfang in den Häfen in Bremerhaven beantragen / Bremerhaven
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym), Angelerlaubnisschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie möchten im Fischereihafen und/oder Überseehäfen in Bremerhaven angeln. Hier erhalten Sie mehr Informationen.
Die Stadt Bremerhaven ist zuständig für die Ausstellung der für die Ausübung der Fischerei im Hafengebiet nach § 34 BremHafenO erforderlichen folgenden Erlaubnisse:
- Hafenbezirk Überseehäfen
- Hafenbezirk Fischereihäfen
Für jeden Hafenbezirk wird eine Erlaubnis erteilt. Die Erlaubnis gilt für das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. beziehungsweise von der Antragstellung bis zum 31.12. des Jahres.
Es besteht auch die Möglichkeit eines Monatsscheines.
- Fischereischein
- Gegebenenfalls Nachweise für eine Gebührenermäßigung
- Schwerbehinderte
- Rentner:innen
- Arbeitssuchende
- Sozialhilfeempfänger:innen
- Auszubildende
- Schüler:innen
- Student:innen
Gültiger Fischereischein (blau), beziehungsweise der Fischereischein eines anderen Bundeslandes.
Gebühr:
20,50€
Jahresschein für einen Hafenbezirk
Gebühr:
10,30€
(Schwerbehinderte, Rentner:innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger:innen, Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen)
Gebühr:
4,10€
Monatsschein für einen Hafenbezirk
Gebühr:
2,10€
Monatsschein für einen Hafenbezirk mit Ermäßigung (Schwerbehinderte, Rentner:innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger:innen, Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen)
- Sie können den Erlaubnisschein persönlich beantragen.
- Der Antrag kann ohne Vollmacht für eine andere Person ausgestellt werden.
Der Erlaubnisschein gilt für das Kalenderjahr, beziehungsweise von der Antragstellung bis zum 31.12. des Jahres. Es besteht auch die Möglichkeit eines Monatsscheines.
Die Erlaubnis zum Fischfang in dem Hafenbezirk „Alter / Neuer Hafen“ wird vom Angelsportverein Bremerhaven-Unterweser e.V. erteilt.
- Angel-Erlaubnisschein für ein Jahr beantragen
- Für das Angeln im Fischereihafen und Überseehäfen benötigt man eine Erlaubnis
- Gültiger Fischereischein (blau) beziehungsweise der Fischereischein eines anderen Bundeslandes muss vorliegen
- Für jeden Hafenbezirk wird jeweils eine Erlaubnis erteilt
- Zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte oder Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten