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Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

Bremen 99003051018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003051018000

Leistungsbezeichnung

Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte, sowie geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Beratung

Leistungsbezeichnung II

Beratung und Unterstützung durch Verfahrenslots:innen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Familien / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eingliederungshilfe (Synonym), Behinderung (Synonym), psychische und psychosomatische Erkrankungen (Synonym), Jugendpsychiatrie (Synonym), seelische Probleme (Synonym), Entwicklungsverzögerung (Synonym), jugendpsychiatrischer Dienst (Synonym), Verhaltensauffälligkeiten (Synonym), Entwicklungsstörungen (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Verfahrenslots:innen „lotsen“ Kinder und Jugendliche (und ihre Angehörigen) durch das Leistungssystem der Eingliederungshilfe. Sie unterstützen bei der Antragstellung und der Verwirklichung von Ansprüchen und Rechten.

Volltext

Die Verfahrenslots:innen haben die Aufgabe, junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.

Die Verfahrenslots:innen unterstützen auch die Jugendämter bei der Vorbereitung der „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“.

Ab dem 1.1.2028 sollen alle Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem „Dach der Jugendhilfe“ zusammengeführt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für die Beratung

    Falls vorhanden, können wichtige Unterlagen wie Bewilligungs- und/oder Ablehnungsbescheide von Behörden, Bescheinigungen eines Pflegegrades oder einer Diagnostik zur Beratung mitgebracht werden.

Voraussetzungen

Anspruch auf die Unterstützung der Verfahrenslots:innen haben junge Menschen unter 27 Jahren, denen aufgrund einer (drohenden) Behinderung Eingliederungshilfe zusteht oder möglicherweise zusteht. 

Das Beratungsgebot richtet sich daher nicht allein an Kinder und Jugendliche, also Minderjährige, sondern auch an die Gruppe der „jungen Volljährigen“. 

Außerdem richtet sich das Angebot an die gesetzlichen Vertreter:innen der jungen Menschen.

Hervorzuheben ist, dass der Unterstützungs- und Begleitungsanspruch gerade nicht voraussetzt, dass eine bestehende oder drohende Behinderung bereits festgestellt wurde.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Keine Angabe.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung und Unterstützung durch Verfahrenslots:innen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familie
  • Verfahrenslots:innen für Kinder und Jugendliche mit festgestellter oder drohender Behinderung
  • Beratung für die Kinder und Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Unterstützen bei der Antragstellung und der Verwirklichung von Ansprüchen und Rechten.
  • Sie informieren, beraten und begleiten bei unterschiedlichen Behörden.
  • Mithilfe bei Vorbereitung der “Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe” der Jugendämter.
  • Unterstützungs- und Begleitungsanspruch auch ohne festgestellte Behinderung
  • Zuständig: Amt für Jugend, Familie und Frauen/Verfahrenslotsen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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