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Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

Bremen 99110040137000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110040137000

Leistungsbezeichnung

Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

Leistungsbezeichnung II

Bestattung auf dem Heimtierfriedhof anmelden beziehungsweise verlängern / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Tierkörperbeseitigung (Synonym), Brhv (Synonym), K3-Material (Synonym), Versuchstiere (Synonym), Tierfutter (Synonym), Wildtiere (Synonym), Gülle (Synonym), Tiernebenprodukte (Synonym), Gammelfleisch (Synonym), verendete Tiere (Synonym), Ekelfleisch (Synonym), Risikofleisch (Synonym), Rohmilch (Synonym), Schlachtabfall (Synonym), Tierteile (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihr Tier auf dem Heimtierfriedhof bestatten oder das Nutzungsrecht für eine bestehende Grabstätte verlängern? Erfahren Sie hier mehr. 

Volltext

Eine Bestattung von Haus- und Heimtieren auf dem eigenen Grundstück im Lande Bremen ist nicht erlaubt. Sie können das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben und Ihr Tier auf dem Heimtierfriedhof beerdigen lassen. 

Wenn Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte bereits erworben haben, können Sie dieses verlängern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Voraussetzungen

Es muss sich um ein Heimtier mit einem Gewicht bis zu 100 Kilo handeln. Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes muss es sich bei der Grabstätte um eine Wahlgrabstätte handeln.

Kosten

Gebühr: 80€
Tierurnen und Kleintiere bis 1 kg Gewicht, Grabgröße 40 x 30 cm, Mindestruhezeit 2 Jahre
Gebühr: 210€
Mittelgroße Tiere von 1 bis 5 kg Gewicht, Grabgröße 80 x 60 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
Gebühr: 270€
Große Tiere von 5 bis 70 kg, Grabgröße 80 x 120 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
Gebühr: 360€
Übergroße Tiere ab 70 kg Gewicht, Grabgröße über 80 x 120 cm, Mindestruhezeit 7 Jahre
Gebühr: 40€
Tierurnen und Kleintiere bis 1 kg Gewicht, Grabgröße 40 x 30 cm, Mindestruhezeit 2 Jahre
Gebühr: 170€
Mittelgroße Tiere von 1 kg bis 5 kg Gewicht, Grabgröße 80 x 60 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
Gebühr: 220€
Große Tiere von 5 bis 70 kg Gewicht, Grabgröße 80 x120 cm, Mindestruhezeit 5 Jahre
Gebühr: 290€
Übergroße Tiere ab 70 kg Gewicht, Grabgröße über 80 x 120 cm, Mindestruhezeit 7 Jahre
Gebühr: 50€
Grabgröße 40 x 30 cm
Gebühr: 60€
Ab Grabgröße 80 x 60 cm
Wahlgrabstätten (80,00 bis 360,00 EUR)
Rasengrabstätten ohne Verlängerungsmöglichkeit (40,00 bis 290,00 EUR)
Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Wahlgrabstätten Jahrespreise einschließlich MwSt
Bei Nutzung des Online Dienstes ist ein SEPA-Lastschriftmandat zwingend.

Verfahrensablauf

Sie haben 2 Möglichkeiten eine Grabstätte für Ihr Heimtier zu beantragen oder zu verlängern:

Online

  • Den Onlinedienst finden Sie unter „Formulare“
  • Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes

Schriftlich 

  • Angabe der Grabnummer
  • Name und Adresse des Nutzungsberechtigten 
  • Analogen Antrag ausfüllen. Das Antragsformular erhalten Sie im Gartenbauamt oder direkt auf dem Heimtierfriedhof

Nach erfolgreicher Antragsprüfung und nach Zahlungseingang wird das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erteilt oder verlängert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen.

Frist

Die Mindestruhezeiten richten sich nach der Größe des Tieres. Tierurnen und Kleintiere bis 1 kg Gewicht, Grabgröße 40 x 30 cm Mittelgroße Tiere von 1 bis 5 kg Gewicht, Grabgröße 80 x 60 cm Große Tiere von 5 bis 70 kg, Grabgröße 80 x 120 cm Übergroße Tiere ab 70 kg Gewicht, Grabgröße über 80 x 120 cm

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bestattung auf dem Heimtierfriedhof anmelden beziehungsweise verlängern
  • Grabstätte kann online oder schriftlich beantragt werden.
    • Das Antragsformular ist erhältlich im Gartenbauamt oder direkt auf dem Heimtierfriedhof
  • Es muss sich um ein Heimtier mit einem Gewicht bis zu 100 Kilo handeln.
  • Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes muss es sich bei der Grabstätte um eine Wahlgrabstätte handeln.
  • Zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Gartenbauamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal