Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie möchten Ihr Tier auf dem Heimtierfriedhof bestatten oder das Nutzungsrecht für eine bestehende Grabstätte verlängern? Erfahren Sie hier mehr.
Eine Bestattung von Haus- und Heimtieren auf dem eigenen Grundstück im Lande Bremen ist nicht erlaubt. Sie können das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben und Ihr Tier auf dem Heimtierfriedhof beerdigen lassen.
Wenn Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstätte bereits erworben haben, können Sie dieses verlängern lassen.
Es muss sich um ein Heimtier mit einem Gewicht bis zu 100 Kilo handeln. Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes muss es sich bei der Grabstätte um eine Wahlgrabstätte handeln.
Rasengrabstätten ohne Verlängerungsmöglichkeit (40,00 bis 290,00 EUR)
Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Wahlgrabstätten Jahrespreise einschließlich MwSt
Bei Nutzung des Online Dienstes ist ein SEPA-Lastschriftmandat zwingend.
Sie haben 2 Möglichkeiten eine Grabstätte für Ihr Heimtier zu beantragen oder zu verlängern:
Online
- Den Onlinedienst finden Sie unter „Formulare“
- Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes
Schriftlich
- Angabe der Grabnummer
- Name und Adresse des Nutzungsberechtigten
- Analogen Antrag ausfüllen. Das Antragsformular erhalten Sie im Gartenbauamt oder direkt auf dem Heimtierfriedhof
Nach erfolgreicher Antragsprüfung und nach Zahlungseingang wird das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erteilt oder verlängert.
- Bestattung auf dem Heimtierfriedhof anmelden beziehungsweise verlängern
- Grabstätte kann online oder schriftlich beantragt werden.
- Das Antragsformular ist erhältlich im Gartenbauamt oder direkt auf dem Heimtierfriedhof
- Es muss sich um ein Heimtier mit einem Gewicht bis zu 100 Kilo handeln.
- Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes muss es sich bei der Grabstätte um eine Wahlgrabstätte handeln.
- Zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Gartenbauamt