Hortgebühren Festsetzung
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In Horten werden Schulkinder bis zum Ende der Grundschule betreut, gebildet und ihre Erziehung gefördert. Das heißt, es gibt nicht nur ein Mittagessen und Aufsicht bei den Hausaufgaben. Es geht auch um Gruppenerfahrungen, Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen, Zusammenarbeit, Freizeitgestaltung, Kreativität und vieles mehr. Die Kinder werden in die Planung und Ausgestaltung des Tagesablaufs im Hort und des pädagogischen Angebots einbezogen.
Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.
Elternvereine oder privatgewerbliche Träger:
- Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung. Diese setzt die Höhe des Elternbeitrags fest.
- Die Eltern können in der Elternbeitragsstelle einen Antrag auf einen Zuschuss zum Elternbeitrag stellen.
- Nachdem der Antrag und alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird der Zuschuss berechnet.
- Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
- Der Zuschuss zum Elternbeitrag für die Hortbetreuung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Tagespflege:
- Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson.
- Diese gibt die Daten an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und von dort erhält die Elternbeitragsstelle (EBS) die Anmeldung.
- Die EBS wird sich mit den Eltern in Verbindung setzten und alle benötigten Unterlagen anfordern. Sobald alles vollständig vorliegt, wird der Elternbeitrag berechnet.
- Der Beitrag ist monatlich fällig. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
- Der Vertrag mit der Tagespflegeperson muss jedes Jahr verlängert werden.
- Hortgebühren Festsetzung
- Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen
- einkommensabhängig
- abhängig von der Anzahl an Kindern einer Familie