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Hortgebühren Festsetzung

Bremen 99088065002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088065002000

Leistungsbezeichnung

Hortgebühren Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Höhe der Hortgebühren festsetzen lassen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen über die Festsetzung der Hortgebühren.

Volltext

In Horten werden Schulkinder bis zum Ende der Grundschule betreut, gebildet und ihre Erziehung gefördert. Das heißt, es gibt nicht nur ein Mittagessen und Aufsicht bei den Hausaufgaben. Es geht auch um Gruppenerfahrungen, Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen, Zusammenarbeit, Freizeitgestaltung, Kreativität und vieles mehr. Die Kinder werden in die Planung und Ausgestaltung des Tagesablaufs im Hort und des pädagogischen Angebots einbezogen.

Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.

Kosten

Der Antrag ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Elternvereine oder privatgewerbliche Träger: 

  • Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung. Diese setzt die Höhe des Elternbeitrags fest. 
  • Die Eltern können in der Elternbeitragsstelle einen Antrag auf einen Zuschuss zum Elternbeitrag stellen. 
  • Nachdem der Antrag und alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird der Zuschuss berechnet. 
  • Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
  • Der Zuschuss zum Elternbeitrag für die Hortbetreuung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Tagespflege: 

  • Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson. 
  • Diese gibt die Daten an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und von dort erhält die Elternbeitragsstelle (EBS) die Anmeldung. 
  • Die EBS wird sich mit den Eltern in Verbindung setzten und alle benötigten Unterlagen anfordern. Sobald alles vollständig vorliegt, wird der Elternbeitrag berechnet. 
  • Der Beitrag ist monatlich fällig. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
  • Der Vertrag mit der Tagespflegeperson muss jedes Jahr verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen. Die Dauer gilt für einen vollständig vorliegenden Antrag.

Frist

Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt. In der Tagespflege gibt es keine Fristen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hortgebühren Festsetzung
  • Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen
  • einkommensabhängig
  • abhängig von der Anzahl an Kindern einer Familie

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden