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Ergänzungsschule Anzeige

Bremen 99088016169000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088016169000

Leistungsbezeichnung

Ergänzungsschule Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Eröffnung einer Ergänzungsschule anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Hier erfahren Sie mehr über die Anzeige der Errichtung von Ergänzungsschulen.

Volltext

Die Errichtung von Ergänzungsschulen ist anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt. Die Anzeige muss genaue Angaben über die Schulart, die Gliederung des Unterrichts und das Schulziel enthalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise

    Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit des Trägers, der Leiter:in und des Lehrpersonals (Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis).

  • Weitere Angaben

    Anzeige unter genauer Angaben über die Schulart, den Beginn des Unterrichts, die Gliederung des Unterrichts und das Schulziel.

Voraussetzungen

Der Antrag ist bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu stellen. Die Antragstellung ist formlos möglich.

Gemäß § 4 des Privatschulgesetzes müssen die nach diesem Gesetz genehmigungs- oder anzeigenpflichtige Privatschulen einen Namen führen, der sie als Privatschule erkennen lässt. Unrichtige oder irreführende Bezeichnungen dürfen nicht verwendet werden.

Die Errichtung von Ergänzungsschulen ist der Senatorin für Kinder und Bildung anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt. Die Anzeige muss genaue Angaben über den Beginn des Unterrichts, die Schulart, die Gliederung des Unterrichts nach § 14 Abs. 1 Brem. Privatschulgesetz sowie unter Hinweis auf § 14 Abs. 3 Brem. Privatschulgesetz und das Ausbildungsziel enthalten.

Kosten

Gemäß Kostenverordnung der Bildungsverwaltung ist kein Kostensatz für die reine Anzeige einer Ergänzungsschule vorgesehen.

Verfahrensablauf

Die Senatorin für Kinder und Bildung überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen. 

Die Anzeige als Ergänzungsschule wird von der Senatorin für Kinder und Bildung bestätigt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Bearbeitungsdauer

Die Senatorin für Kinder und Bildung entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.

Frist

Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Bestätigung über die Anzeige vorliegt .

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eröffnung einer Ergänzungsschule anzeigen
  • Muss vor Unterrichtstätigkeit erfolgen
  • Beantragung formlos
  • Darlegung der Eignung des Personals und der Qualität der Schule
  • Zuständig: Referat 22 SKB

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden