Gastschulbeitrag oder Kostenersatz für Gastschüler an beruflichen Schulen Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie möchten eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen und wohnen in Bremen. Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen wollen und in Bremen wohnen, müssen Sie einen Antrag auf Freistellung im Land Bremen stellen.
Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe). Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.
- Antragsformular
Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Der Besuch der zuständigen Berufsbildenden Schule in Bremen muss zu Belastungen für die Schülerin/den Schüler oder deren Eltern führen (unzumutbare Härte) oder es sprechen pädagogische Gründe dafür.
Der Antrag wird bei der Senatorin für Kinder und Bildung beantragt.
Der Antrag wird geprüft und über ihn wird entschieden. Danach ergeht eine schriftliche Mitteilung an die Antragstellerin/den Antragsteller.
Für eine Schule in Bremerhaven ist beim Schulamt in Bremerhaven ein Antrag zu stellen.
Merkblatt über die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Besuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen ist zu beachten.
- Freistellung vom Schulbesuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen (Schulbesuch in Niedersachsen) für vollzeitschulische Bildungsgänge beantragen
- Bei unzumutbarer Härte oder bei pädagogischen Gründen
- Muss beantragt werden
- Zuständig: Referat 22 SKB