Angaben zum Besuch einer Horteinrichtung ändern
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Fachlich freigegeben am
25.07.2024
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Hier erhalten Sie Informationen darüber, was passiert, wenn sich die Hortbetreuung Ihres Kindes ändert.
Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.
Wenn sich die Betreuung ändert, muss das die Elternbeitragsstelle wissen.
- Hinweis bei Elternvereinen oder privatgewerblichen Trägern
Die Änderung der Hortbetreuung wird in der Betreuungseinrichtung vorgenommen.
- Hinweis in der Tagespflege
Die Änderung der Hortbetreuung muss mit der Tagespflegeperson abgesprochen werden.
Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.
Elternvereine oder privatgewerbliche Träger:
- Die Eltern erhalten eine neue jährliche Bescheinigung. Diese muss in der Elternbeitragsstelle (EBS) eingereicht werden.
- Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlung wird angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.
Tagespflege:
- Die Tagespflegeperson gibt die Änderung an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und diese informiert die Elternbeitragsstelle (EBS).
- Der Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlungsforderung angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.
Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt.
In der Tagespflege gibt es keine Fristen.
- Hortgebühren Festsetzung bei Änderung
- Wird von der Einrichtung/Tageseltern übermittelt
- einkommensabhängig
- abhängig von der Anzahl an Kindern einer Familie
- Zuständig: Elternbeitragsstelle