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Angaben zum Besuch einer Horteinrichtung ändern

Bremen 99088064011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088064011000

Leistungsbezeichnung

Angaben zum Besuch einer Horteinrichtung ändern

Leistungsbezeichnung II

Änderung des Hortbesuchs von einem / mehreren Kindern mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen darüber, was passiert, wenn sich die Hortbetreuung Ihres Kindes ändert.

Volltext

Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

Wenn sich die Betreuung ändert, muss das die Elternbeitragsstelle wissen.

Erforderliche Unterlagen

  • Hinweis bei Elternvereinen oder privatgewerblichen Trägern

    Die Änderung der Hortbetreuung wird in der Betreuungseinrichtung vorgenommen.

  • Hinweis in der Tagespflege

    Die Änderung der Hortbetreuung muss mit der Tagespflegeperson abgesprochen werden.

Voraussetzungen

Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.

Kosten

Der Antrag ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Elternvereine oder privatgewerbliche Träger: 

  • Die Eltern erhalten eine neue jährliche Bescheinigung. Diese muss in der Elternbeitragsstelle (EBS) eingereicht werden.
  • Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlung wird angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.

Tagespflege: 

  • Die Tagespflegeperson gibt die Änderung an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und diese informiert die Elternbeitragsstelle (EBS).
  • Der Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlungsforderung angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen. Die Dauer gilt für einen vollständig vorliegenden Antrag.

Frist

Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt. In der Tagespflege gibt es keine Fristen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hortgebühren Festsetzung bei Änderung
  • Wird von der Einrichtung/Tageseltern übermittelt
  • einkommensabhängig
  • abhängig von der Anzahl an Kindern einer Familie
  • Zuständig: Elternbeitragsstelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden