Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
In Horten werden Schulkinder bis zum Ende der Grundschule betreut, gebildet und ihre Erziehung gefördert. Das heißt, es gibt nicht nur ein Mittagessen und Aufsicht bei den Hausaufgaben. Es geht auch um Gruppenerfahrungen, Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen, Zusammenarbeit, Freizeitgestaltung, Kreativität und vieles mehr. Die Kinder werden in die Planung und Ausgestaltung des Tagesablaufs im Hort und des pädagogischen Angebots einbezogen.
Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.
Elternvereine oder privatgewerbliche Träger:
- Die Eltern besprechen die Abmeldung mit der Betreuungseinrichtung.
- Diese gibt die vorzeitige Beendigung im Kitaplaner ein.
- Dadurch erfährt die Elternbeitragsstelle von der Änderung.
- Einrichtungen die nicht am Kitaplaner teilnehmen, senden eine schriftliche Bestätigung per Mail.
- Die Eltern können ebenfalls eine schriftliche Bestätigung an die Elternbeitragsstelle senden.
- Die Eltern erhalten einen Änderungsbescheid.
Tagespflege:
- Die Eltern besprechen die Abmeldung mit der Tagespflegeperson.
- Diese gibt die Meldung an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter.
- PiB meldet die Abmeldung an die Elternbeitragsstelle.
- Die Eltern erhalten einen Änderungsbescheid.
- Hort Abmeldung
- Meldung wird von Hort/Tageseltern übermittelt
- Eltern erhalten Bescheid
- Zuständig: Elternbeitragstelle