Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Urkunden Beglaubigung

Bremen 99014002035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014002035000

Leistungsbezeichnung

Urkunden Beglaubigung

Leistungsbezeichnung II

Vorbeglaubigung von Zeugnissen oder Urkunden zum Zwecke der Legalisation oder für eine Apostille

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schulzeugnis (Synonym), Lehrkräfteberufsqualifikationsurkunde (Synonym), Zeugnis Staatsprüfung (Synonym), Zweite Staatsprüfung (Synonym), Staatliche Prüfung (Synonym), Urkunde Hochschulgrad (Synonym), Immatrikulationsbescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.08.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten ein im Bundesland Bremen ausgestelltes Schulzeugnis, eine Lehrkräfteberufsqualifikationsurkunde oder ein von einer landesbremischen Hochschule ausgestelltes Zeugnis vorbeglaubigen lassen, um beim Senator für Inneres und Sport eine Apostille oder eine Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung der Urkunde im Ausland beantragen zu können? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Um eine deutsche öffentliche Urkunde für den Rechtsverkehr im Ausland legalisieren zu lassen, bedarf es im ersten Schritt einer Vorbeglaubigung. 

Auch für die Erstellung einer Apostille wird im Bundesland Bremen eine Vorbeglaubigung benötigt.

Beglaubigt werden die Echtheit der Unterschrift und die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.

Bei der Senatorin für Kinder und Bildung können folgende im Bundesland Bremen ausgestellte Urkunden vorbeglaubigt werden: 

  • Zeugnisse der öffentlichen und privaten Schulen
  • Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter
  • Zeugnis der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter (hier: nur Altfälle vor Einführung des Masters of Education)
  • Zeugnis über die Staatliche Prüfung (im Rahmen der Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften gemäß § 6a Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter - BremLAG)

Bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft können folgende Dokumente, die von landesbremischen staatlichen und privaten, staatlich anerkannten Hochschulen ausgestellt wurden, vorbeglaubigt werden (zuständige Stelle: Universität Bremen | International Office):

  • Zeugnis über den Studienabschluss
  • Urkunde über die Verleihung eines Hochschulgrades
  • Immatrikulationsbescheinigung

Mithilfe der Vorbeglaubigung der oben genannten Dokumente ist es möglich, im zweiten Schritt eine Apostille oder eine Beglaubigung der Dokumente zum Zwecke der Legalisation beim Senator für Inneres und Sport zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für die Senatorin für Kinder und Bildung
    • Formloser Antrag mit Ihrer Anschrift und Kontaktdaten, gern vorab per E-Mail. In diesem Antrag geben Sie bitte das Land an, für das Sie die Vorbeglaubigung benötigen.
    • Originalurkunde und Kopie.
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Unterlagen für die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

    Formloser Antrag per E-Mail mit Angabe Ihrer Anschrift und Angabe, für welches Land die Vorbeglaubigung benötigt wird. Die Zusendung des Originals oder einer amtlich beglaubigten Kopie erfolgt direkt durch die ausstellende Hochschule.

Voraussetzungen

  • Das Dokument wurde im Bundesland Bremen ausgestellt.
  • Urkunden von Behörden anderer Bundesländer müssen in dem jeweiligen Bundesland vorbeglaubigt werden.

Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in den entsprechenden Kostenverordnungen.

Verfahrensablauf

Klären Sie bitte im Vorfeld, ob Sie eine Apostille oder Legalisation benötigen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu können Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Staates wenden.

Bevor das endgültige Dokument beim Senator für Inneres erstellt werden kann, benötigen Sie eine Vorbeglaubigung.

Wenn Sie im Bundesland Bremen wohnen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache, zu dem Sie alle erforderlichen Originalunterlagen mitbringen. Bei diesem Termin zahlen Sie auch die Gebühr in bar. 

Wenn Sie außerhalb Bremens wohnen, können Sie die Vorbeglaubigung Ihrer Urkunde auch schriftlich beantragen. Hierfür übersenden Sie bitte einen formlosen Antrag nebst Kontaktdaten und die Originalurkunde nebst Kopie postalisch per Einschreiben. Sie erhalten die Originalurkunde nach der Bearbeitung per Einschreiben mit Rückschein zurück. Bitte beachten Sie, dass hierfür neben der Bearbeitungsgebühr gesonderte Portokosten entstehen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Erst nach Zahlungseingang kann die Vorbeglaubigung erfolgen.

Zuständige Stellen:

  • Für Zeugnisse der privaten allgemeinbildenden Schulen sowie für Zeugnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung gemäß Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter, BremLAG:
    • Referat 21 - Gestalterische Aufgaben der allgemeinbildenden Schulen und der Lehrerbildung
  • Für Zeugnisse der privaten und öffentlichen berufsbildenden Schulen:
    • Referat 22 - Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, Berufsbildende Schulen
  • Für Zeugnisse der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen:
    • Referat 24 - Schulbetrieb, Schulentwicklung, Beratung und Aufsicht –Allgemeinbildende Schulen–
  • Für Zeugnisse einer landesbremischen Hochschule:
    • Universität Bremen | International Office

Mit der Vorbeglaubigung können Sie das endgültige Dokument beim Senator für Inneres und Sport bekommen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer liegt zwischen 3 Tagen und 6 Wochen.

Frist

Keine Angabe

Hinweise

Mit der Vorbeglaubigung können Sie sich an den Senator für Inneres und Sport wenden, um eine Apostille oder eine Vorbeglaubigung zum Zwecke der Legalisation für die Verwendung der Urkunde im Ausland zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Link "Hinweise zum Legalisationsverfahren des Auswärtigen Amtes" unter "Weitere Informationen".

Urkunden von Behörden anderer Bundesländer müssen in dem jeweiligen Bundesland vorbeglaubigt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorbeglaubigung von Schulzeugnissen, Lehrkräfteberufsqualifikationsurkunden und Studienabschlusszeugnissen zum Zwecke der Legalisation oder für eine Apostille
  • Erster Schritt zur Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden für den Rechtsverkehr im Ausland.
  • Notwendig auch für die Erstellung einer Apostille im Bundesland Bremen.
  • Beglaubigt werden:
    • Echtheit der Unterschrift
    • Eigenschaft der Unterzeichnerin/des Unterzeichners
    • Echtheit des Siegels oder Stempels
  • Vorbeglaubigung bei SKB:
    • Zeugnisse der öffentlichen und privaten Schulen
    • Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter
    • Zeugnis der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter (nur Altfälle vor Einführung des Masters of Education)
    • Zeugnis über die Staatliche Prüfung (gemäß § 6a BremLAG)
  • Vorbeglaubigung bei der SUKW:
    • Zeugnis über den Studienabschluss
    • Urkunde über die Verleihung eines Hochschulgrades
    • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nach der Vorbeglaubigung kann eine Apostille oder Beglaubigung der Dokumente beim Senator für Inneres und Sport beantragt werden.
  • Zuständig: 
    • SUKW: International Office an der Uni Bremen
    • SKB

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden