Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Bewilligung in den Ferien
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Ihr Kind besucht eine Ganztagsgrundschule in der Stadt Bremen und Sie möchten Ihr Kind für die Ferienbetreuung in der Schule anmelden. Dafür ist eine Anmeldung notwendig.
Die offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen in der Stadtgemeinde Bremen bieten eine kostenpflichtige Ferienbetreuung an. Die Ferienbetreuung findet in den Osterferien, in den Herbstferien, in den Weihnachtsferien ab dem 2. Januar bis Unterrichtsbeginn und bis zu 3 Wochen in den Sommerferien statt.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist freiwillig.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Anmeldung für ein Kalenderjahr zu einer verbindlichen Teilnahme ihrer Kinder. Um den Bedarf planen zu können, erfolgt eine Anmeldung des Kindes in der Schule bis jeweils zum 31.01. für das gesamte Kalenderjahr.
Für die Ferienbetreuung können nur Ganztagsschüler:innen der jeweiligen Ganztagsschule angemeldet werden, deren alleinerziehende Erziehungsberechtigte oder beide Erziehungsberechtigte in den jeweiligen Ferien oder während des jeweiligen Schuljahres erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden und deshalb während der Betreuungszeit regelmäßig abwesend sind.
Damit Ihr Kind an der Ferienbetreuung teilnehmen kann, müssen Sie den Kostenbeitrag bis spätestens 6 Wochen vor den jeweiligen Ferien überweisen.
15 EUR bis 120 EUR pro Woche für 2 oder mehr Kinder.
Die Kostenhöhe richtet sich nach Ihrem Brutto-Jahreseinkommen inklusive Kindergeld. Bitte überweisen Sie den Beitrag jeweils 6 Wochen vor den Ferien. Die Betreuung erfolgt nur, wenn der Betrag 6 Wochen vorher eingegangen ist.
- Wenn die Schule Ihres Kindes eine Ganztagsschule ist, erhalten Sie zum Schulbeginn ein erstes Informationsschreiben über die Ferienbetreuung.
- Wenn Sie ihr Kind für die kostenpflichtige Ferienbetreuung anmelden möchten, melden Sie sich Anfang Januar im Sekretariat der Schule Ihres Kindes.
- Dort erhalten Sie den Antrag. Diesen geben Sie ausgefüllt wieder im Sekretariat ab.
- Reichen Sie die benötigten Unterlagen ein.
- Das Sekretariat nimmt Ihr Kind in eine Liste auf, die an die Senatorin für Kinder und Bildung übermittelt wird.
- Nach Ablauf der Anmeldefrist legt die Senatorin für Kinder und Bildung bis zum 15.02. aufgrund der Anmeldezahlen fest, an welchen Standorten die Ferienbetreuung stattfinden wird und wie viele Gruppen es geben wird.
- Stehen weniger Plätze zur Verfügung als fristgerechte Anmeldungen vorliegen, so entscheidet das Los. Sind 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien noch Plätze in der Ferienbetreuung frei, so können auch verspätet angemeldete Ganztagschüler:innen und nachrangig auch Halbtagsschüler:innen der jeweiligen Ganztagsschule aufgenommen werden.
- Hat Ihr Kind einen Platz in der Ferienbetreuung erhalten, werden Sie darüber schriftlich informiert. In dem Schreiben finden Sie auch die wichtigen Hinweise zur Zahlung des Beitrages. Die Einzahlung des Kostenbeitrags für die Ferienbetreuung muss spätestens 6 Wochen vor Ferienbeginn eingegangen sein. Wurde der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, verliert Ihr Kind den Anspruch auf den Platz in der Ferienbetreuung.
- Abmeldungen von der Ferienbetreuung müssen rechtzeitig vor Beginn der Ferien in der Schule bekannt gegeben werden. Bei Nichterscheinen des Kindes ohne rechtzeitig vor Beginn der Ferien erfolgten Abmeldung ist eine Erstattung des gezahlten Betrages grundsätzlich nicht möglich.
- Ferienbetreuung in den Ganztagsgrundschulen beantragen
- Die Anmeldung erfolgt bis jeweils zum 31.01. für das gesamte Kalenderjahr.
- Erster Ansprechpunkt ist die Schule des Kindes
- Das Antragsformular erhalten Erziehungsberechtigte im jeweiligen Sekretariat
- Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig
- Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen
- Zuständig: Die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 25 - Zusammenarbeit Schule - Jugendhilfe