Schule in freier Trägerschaft Aufnahme
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Die Schulbesuchspflicht kann nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch an Schulen in freier Trägerschaft erfüllt werden. Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schüler:innen nach den für die öffentlichen Schulen geltenden Vorschriften auf, können aber zusätzliche Aufnahmebedingungen festlegen.
- Bei der Schulanmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft werden die gleichen Daten der Kinder erhoben wie bei einer Anmeldung an öffentlichen Schulen:
- Familienname,
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindungen,
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten (soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind),
- Anzahl der Geschwister,
- Datum der Ersteinschulung,
- Angaben über den Besuch eines Kindergartens sowie Namen, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Brief zur Einschulung
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Gegebenenfalls Nachweise über Betreuungsbedarf
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
- Gegebenenfalls Anmeldeformular
Die Aufnahme an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie an öffentlichen Schulen:
- schulpflichtiges Alter
- gegebenenfalls Anmeldung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
- erfolgreicher Besuch der Grundschule als Voraussetzung für die Aufnahme an Schulen der Sekundarstufe I
- gegebenenfalls besondere Zugangsvoraussetzungen für besondere Schulformen oder Schularten.
Schulen in freier Trägerschaft können darüber hinaus eigene Aufnahmevoraussetzungen festlegen, zum Beispiel
- Religionszugehörigkeiten bei Bekenntnisschulen
- Eignung für spezielle pädagogische Konzepte
- besondere Leistungsvoraussetzungen.
- Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt nach einem Anmeldeverfahren, das grundsätzlich in den gleichen Zeiträumen stattfindet wie an öffentlichen Schulen.
- Terminabweichungen werden von den Schulen in freier Trägerschaft bekanntgegeben.
- Bei einer eventuellen Ablehnung der Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft ist immer eine Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich.
Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Schulvertrags, der ein privatrechtliches Schulverhältnis begründet. Es sind zivilrechtliche Rechtsmittel möglich.
- Aufnahme an einer allgemeinbildenden Privatschule beantragen
- Der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) wird gestattet, wenn diese Schule den rechtlichen Status staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt hat.
- Die Aufnahme erfolgt bilateral zwischen Elternhaus und Schulträger, die Behörde vermittelt keine Plätze an Privatschulen
- Zuständig: Senatorin für Kinder und Bildung