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Schule in freier Trägerschaft Aufnahme

Bremen 99088052034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088052034000

Leistungsbezeichnung

Schule in freier Trägerschaft Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme an einer allgemeinbildenden Privatschule beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.10.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Volltext

Die Schulbesuchspflicht kann nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch an Schulen in freier Trägerschaft erfüllt werden. Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schüler:innen nach den für die öffentlichen Schulen geltenden Vorschriften auf, können aber zusätzliche Aufnahmebedingungen festlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei der Schulanmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft werden die gleichen Daten der Kinder erhoben wie bei einer Anmeldung an öffentlichen Schulen:
    • Familienname,
    • Vorname,
    • Geburtsdatum,
    • Geburtsort,
    • Geschlecht,
    • Anschrift,
    • Telekommunikationsverbindungen,
    • Religionszugehörigkeit,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
    • vorherrschende Familiensprache,
    • Beeinträchtigungen und Krankheiten (soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind),
    • Anzahl der Geschwister,
    • Datum der Ersteinschulung,
    • Angaben über den Besuch eines Kindergartens sowie Namen, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern.

    Folgende Unterlagen werden benötigt: 

    • Brief zur Einschulung
    • Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Gegebenenfalls Nachweise über Betreuungsbedarf
    • Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
    • Gegebenenfalls Anmeldeformular

Voraussetzungen

Die Aufnahme an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie an öffentlichen Schulen:

  • schulpflichtiges Alter
  • gegebenenfalls Anmeldung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
  • erfolgreicher Besuch der Grundschule als Voraussetzung für die Aufnahme an Schulen der Sekundarstufe I
  • gegebenenfalls besondere Zugangsvoraussetzungen für besondere Schulformen oder Schularten.

Schulen in freier Trägerschaft können darüber hinaus eigene Aufnahmevoraussetzungen festlegen, zum Beispiel 

  • Religionszugehörigkeiten bei Bekenntnisschulen
  • Eignung für spezielle pädagogische Konzepte
  • besondere Leistungsvoraussetzungen.

Kosten

Die Anmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei. Von den Schulen in privater Trägerschaft können Schulgelder für den Schulbesuch erhoben werden, die von den Eltern/ Erziehungsberechtigten zu zahlen sind. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei den jeweiligen Privatschulen.

Verfahrensablauf

  • Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt nach einem Anmeldeverfahren, das grundsätzlich in den gleichen Zeiträumen stattfindet wie an öffentlichen Schulen. 
  • Terminabweichungen werden von den Schulen in freier Trägerschaft bekanntgegeben. 
  • Bei einer eventuellen Ablehnung der Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft ist immer eine Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, so dass im Falle einer Ablehnung noch eine fristgerechte Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich ist.

Frist

Es gelten die Anmeldefristen für öffentliche Schulen, gegebenenfalls werden abweichende Fristen der Schulen in freier Trägerschaft von diesen bekanntgegeben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Schulvertrags, der ein privatrechtliches Schulverhältnis begründet. Es sind zivilrechtliche Rechtsmittel möglich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aufnahme an einer allgemeinbildenden Privatschule beantragen
  • Der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) wird gestattet, wenn diese Schule den rechtlichen Status staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt hat.
  • Die Aufnahme erfolgt bilateral zwischen Elternhaus und Schulträger, die Behörde vermittelt keine Plätze an Privatschulen
  • Zuständig: Senatorin für Kinder und Bildung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden