Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Beratung

Bremen 99107029018000 Typ 3a, Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107029018000

Leistungsbezeichnung

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Beratung

Leistungsbezeichnung II

Allgemeine Beratung zum Antrag auf Asylbewerberleistungen erhalten / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3a, Typ 3b

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen sich zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beraten lassen? Erfahren Sie hier mehr.

Volltext

Sie sind Ausländer:in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen keinen Aufenthaltstitel und haben Fragen zu existenzsichernden Leistungen und einmalige Beihilfen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie sind Ausländer:in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen keinen Aufenthaltstitel

  • Sie haben einen Asylantrag gestellt und es liegt noch keine Entscheidung vor
  • Sie wurden der Stadt Bremerhaven im Rahmen des Gesetzes über die Aufnahme und Verteilung von Asylbewerber:innen des Landes Bremen zugewiesen
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
  • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
  • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

  • Für eine Beratung vereinbaren Sie gern einen Termin per E-Mail. Den Kontakt finden Sie unter „Zuständige Stelle“. 
  • Telefonische Fragen und Terminvereinbarung bei der Zuständigen Stelle unter „Ansprechpersonen“ (Telefonnummern nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens). 

Bearbeitungsdauer

Die Beratung erfolgt individuell und nach Bedarfslage. Es wird um Vereinbarung eines Termins gebeten.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Allgemeine Beratung zum Antrag auf Asylbewerberleistungen erhalten
  • Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel besitzen und ein Asylgesuch geäußert haben sowie ausreisepflichtige Personen können sich beraten lassen
  • Beratung persönlich nur mit Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch (Telefonnummern nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens)
  • Zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal