Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Beratung
Inhalt
Allgemeine Beratung zum Antrag auf Asylbewerberleistungen erhalten / Bremerhaven
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie wollen sich zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beraten lassen? Erfahren Sie hier mehr.
Sie sind Ausländer:in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen keinen Aufenthaltstitel und haben Fragen zu existenzsichernden Leistungen und einmalige Beihilfen.
Sie sind Ausländer:in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen keinen Aufenthaltstitel
- Sie haben einen Asylantrag gestellt und es liegt noch keine Entscheidung vor
- Sie wurden der Stadt Bremerhaven im Rahmen des Gesetzes über die Aufnahme und Verteilung von Asylbewerber:innen des Landes Bremen zugewiesen
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
- Für eine Beratung vereinbaren Sie gern einen Termin per E-Mail. Den Kontakt finden Sie unter „Zuständige Stelle“.
- Telefonische Fragen und Terminvereinbarung bei der Zuständigen Stelle unter „Ansprechpersonen“ (Telefonnummern nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens).
Die Beratung erfolgt individuell und nach Bedarfslage.
Es wird um Vereinbarung eines Termins gebeten.
- Allgemeine Beratung zum Antrag auf Asylbewerberleistungen erhalten
- Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel besitzen und ein Asylgesuch geäußert haben sowie ausreisepflichtige Personen können sich beraten lassen
- Beratung persönlich nur mit Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch (Telefonnummern nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens)
- Zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt