Beantragung einer Zuwendung
Inhalt
Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei beantragen / Bremerhaven
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- §§ 23 und 44 der Bremischen Landeshaushaltsordnung vom 25.05.71 – in der jeweils gültigen Fassung – und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
- Rahmenrichtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung - Dienstanweisung für das Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren von kommunalen Zuwendungen in der Stadtverwaltung Bremerhaven
Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.
Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.
- Für eine institutionelle Zuwendung eine Übersicht der geplanten Ausgaben für das kommende Jahr, ergänzt um die Anzahl der geplanten Stadtteilkonferenzen
- Für eine Projektförderung 3 Kostenvoranschläge
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn
- am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht,
- die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist,
- die ordnungsgemäße Geschäftsführung des:der Zuwendungsempfänger:in außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint.
- Ihren Antrag auf Zuwendungen können Sie online einreichen.
- Nutzen Sie dafür den Onlinedienst unter „Formulare“ – „Antrag auf Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“
- Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes und übermitteln den Antrag digital an die Magistratskanzlei.
- Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei beantragen
- Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, da es sich grundsätzlich um eine freiwillige Zahlung handelt.
- Zuwendungen müssen zweckgebunden sein
- Am Zuwendungszweck muss ein erhebliches städtisches Interesse bestehen
- Die Gesamtfinanzierung muss im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert sein
- Die ordnungsgemäße Geschäftsführung des:der Zuwendungsempfänger:in muss außer Zweifel stehen
- Der Nachweis über die Mittelverwendung muss gesichert erscheinen.
- Zuständig: Magistratskanzlei, Abteilung Steuerung und Koordination