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Beantragung einer Zuwendung

Bremen 99400423017000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400423017000

Leistungsbezeichnung

Beantragung einer Zuwendung

Leistungsbezeichnung II

Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.

Volltext

Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Für eine institutionelle Zuwendung eine Übersicht der geplanten Ausgaben für das kommende Jahr, ergänzt um die Anzahl der geplanten Stadtteilkonferenzen
  • Für eine Projektförderung 3 Kostenvoranschläge

Voraussetzungen

Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn 

  • am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht,
  • die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist,
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung des:der Zuwendungsempfänger:in außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Ihren Antrag auf Zuwendungen können Sie online einreichen.
  • Nutzen Sie dafür den Onlinedienst unter „Formulare“ – „Antrag auf Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“
  • Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes und übermitteln den Antrag digital an die Magistratskanzlei. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. März eines Folgejahres vorzulegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei beantragen
  • Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, da es sich grundsätzlich um eine freiwillige Zahlung handelt. 
  • Zuwendungen müssen zweckgebunden sein
  • Am Zuwendungszweck muss ein erhebliches städtisches Interesse bestehen
  • Die Gesamtfinanzierung muss im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert sein
  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung des:der Zuwendungsempfänger:in muss außer Zweifel stehen 
  • Der Nachweis über die Mittelverwendung muss gesichert erscheinen.
  • Zuständig: Magistratskanzlei, Abteilung Steuerung und Koordination

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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