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Kolleg Aufnahme

Bremen 99088004034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088004034000

Leistungsbezeichnung

Kolleg Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung zum Abitur am Kolleg

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abitur (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie als Erwachsener die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.

Volltext

Das Kolleg gehört zum Bildungsangebot der Erwachsenenschule. Es richtet sich an Erwachsene, die ein Abitur erwerben möchten. Beim Kolleg handelt es sich um einen gymnasialen Vollzeitbildungsgang mit fünf Unterrichtstagen und ca. 32 Unterrichtsstunden pro Woche. Je nach schulischer Voraussetzung dauert der Bildungsgang bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zwei oder drei Jahre. Das Schuljahr beginnt jeweils nach den Sommerferien, es richtet sich nach den in Bremen geltenden Regelungen, dazu gehört auch die Ferienordnung. Der Besuch des Kollegs ist kostenlos, unter bestimmten Bedingungen kann BaföG beantragt werden. Die Aufnahme im Kolleg ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular
  • Zeugnis Mittlerer Schulabschluss (MSA)
  • Fachhochschulzeugnis für Bewerber:innen der Qualifikationsphase

Voraussetzungen

  • Sie haben im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr erreicht.
  • Sie haben den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben.
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder andere Ersatzzeiten. Zeiten der Arbeitslosigkeit (bis zu 12 Monate), Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind gehört zum Haushalt) ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
  • Sie haben in der Aufnahmeprüfung Ihre Eignung nachgewiesen. Die Aufnahmeprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.  
  • Bewerber:innen für die Qualifikationsphase (Q-Phase) müssen anstelle des MSA-Zeugnisses (Mittlerer Schulabschluss) eine Versetzung in die Q-Phase oder ein Fachhochschulzeugnis einreichen. Eine Aufnahmeprüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Online

  • Melden Sie sich über das Anmeldeformular der Erwachsenenschule an. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“ – „Erwachsenenschule Online-Anmeldung“.

Schriftlich (per Post )

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Zur Aufnahme in die E-Phase des Kollegs  muss ein jeweils einstündiger Aufnahmetest in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch absolviert werden. (Bewerber:innen für die Qualifikationsphase müssen nicht an dem Test teilnehmen.)
  • Bei Bestehen der Tests erfolgt eine Zusage des Schulplatzes, hinreichende Kapazitäten vorausgesetzt. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Der Bewerbungszeitraum für die Eingangsphase des Kollegs und für Quereinsteiger in die Qualifikationsphase (Klasse 12) ist in der Regel von Mitte März bis Mitte Mai.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anmeldung zum Abitur am Kolleg
  • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) an einer Schule des Zweiten Bildungswegs.
  • Voraussetzungen:
    • Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss), eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder andere Ersatzzeiten. 
    • Volljährigkeit
    • Eignungsnachweis durch Aufnahmeprüfung (Keine Aufnahmeprüfung erforderlich wenn: Versetzung Q-Phase oder Fachhochschulzeugnis)
  • Zuständig: Erwachsenenschule Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden