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Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

Bremen 99006003017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006003017000

Leistungsbezeichnung

Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeitsgenehmigung (Synonym), Arbeitszeit (Synonym), Wochenendarbeit (Synonym), Arbeitsdauer (Synonym), Arbeit (Synonym), Wochenarbeitszeit (Synonym), Wöchentliche Arbeitszeit (Synonym), Arbeitszeitverlängerung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers für Mitarbeitende in deren Unternehmen eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewilligen.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahme für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.

Dafür müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Die abweichenden Arbeitszeiten müssen begründet sein.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen 
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.

Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

Erforderliche Unterlagen

  • Für alle Betriebe:
    • Begründung, warum längere Arbeitszeiten erforderlich sind
    • Angaben zur Tätigkeit
    • Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
    • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
    • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin zur Auswirkung von längeren Arbeitszeiten bezogen auf den Arbeitsplatz und die geplanten Tätigkeiten
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
    • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
    • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

  • Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
    • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegung; Lärmbelastung am Arbeitsplatz
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
    • Dauer der Ruhezeit am Wohnort (auch bei Übernachtungsmöglichkeit)
  • Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
    • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegung
    • Angaben zur Saison beziehungsweise Kampagne
    • Gestaltung der Arbeitszeit mit Schichtplänen
    • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit durch Verkürzung ausgeglichen wird

Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Beschäftigten mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
  • Für Bau- und Montagestellen; besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Beschäftigten weit entfernt ist und ihnen für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
  • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

Kosten

Derzeitige Kostenhöhe: von 129,50 EUR bis zu 2.400,00 EUR Es gelten die aktuellen Kostensätze in der jeweils gültigen Fassung.

Verfahrensablauf

Vom Arbeitszeitgesetz abweichende längere Arbeitszeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag
  • Sie senden diesen an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (je nach Sitz Ihres Unternehmens an den Dienstort Bremen oder Bremerhaven), einschließlich der oben genannten erforderlichen Unterlagen.
  • Den Antrag können Sie der Gewerbeaufsicht per Post oder per E-Mail zuleiten.
  • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die örtlich zuständige Gewerbeaufsicht wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. 
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.

Die Entscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

Frist

Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

Hinweise

Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung
  • abweichend von den Regelungen zur Arbeitszeit ist eine höhere tägliche Arbeitszeit möglich für:
    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe
  • dafür ist eine Bewilligung zu beantragen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird
  • Bewilligung ist befristet
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz
    • Je nach Sitz des Unternehmens entweder Bremen oder Bremerhaven.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden