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Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze“ beantragen

Bremen 99400393017000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400393017000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze“ beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze“ beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert Betriebe, Betriebsstätten und Organisationen mit bis zu 500 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Bremerhaven, wenn 1 Ausbildungsplatz mehr als im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre bereitgestellt ist. Ziel ist es, in der Stadt Bremerhaven jährlich bis zu 25 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

Volltext

Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro pro Ausbildungsjahr. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit können bis zu 6.000 Euro, bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zu 7.000 Euro gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Dem formlosen Antrag sind folgende Informationen beizufügen:
    • Angaben über den zur Einstellung beabsichtigten Auszubildenden (Name, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. Lebenslauf), den Ausbildungsberuf und die Ausbildungsdauer,
    • Bestätigung der zuständigen Kammer, dass der/die Antragsteller/in ausbildungsberechtigt ist, der Ausbildungsplatz im Sinne der Richtlinie zusätzlich ist und es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, 
    • Bestätigung, dass der/die zur Einstellung vorgesehene Auszubildende seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bremerhaven gemeldet ist, 
    • Bestätigung, dass der Ausbildungsbetrieb nicht mehr als 500 Beschäftigte hat, 
    • Aussagen darüber, ob und ggf. in welcher Höhe für denselben Ausbildungsplatz Förderungen aus anderen Programmen gewährt werden. 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personengesellschaften (Einzelunternehmung, OHG, KG) und juristische Personen des privaten Rechts. 

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ebenso ausgeschlossen wie Betriebe, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. 

Gefördert werden können nur zusätzlich geschaffene betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).  

Gefördert werden können Ausbildungsverhältnisse, die frühestens zum 01.08.2024 und spätestens zum 31.12.2025 beginnen. 

Der Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages und Beginn der Ausbildung gestellt werden. 

Bei der kommunalen Förderung handelt es sich ausschließlich um die Förderung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes in einem Betrieb.

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Antragstellung an.

Verfahrensablauf

Der/die Antragsteller/in richtet den formlosen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung an den Magistrat Bremerhaven, Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven zusammen mit den unter "Benötigte Unterlagen" genannten Unterlagen

Der Zuwendungsbescheid kann erst erstellt werden, wenn alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen vorliegen und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Bearbeitungsdauer

Der Zuwendungsbescheid kann erst erstellt werden, wenn alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen vorliegen und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Frist

Gefördert werden können Ausbildungsverhältnisse, die frühestens zum 01.08.2024 und spätestens zum 31.12.2025 beginnen. Der Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages und Beginn der Ausbildung gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betriebe, Betriebsstätten und Organisationen in Bremerhaven mit bis zu 500 Beschäftigten können gefördert werden, wenn 1 Ausbildungsplatz mehr als im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre bereitgestellt ist
  • Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse die zwischen dem 01.08.2024 und dem 31.12.2025 beginnen
  • Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro pro Ausbildungsjahr 
    • dreijährige Ausbildungsdauer: bis zu 6.000 Euro
    • dreieinhalbjährige Ausbildungsdauer bis zu 7.000 Euro
  • Der formlose Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages und Beginn der Ausbildung gestellt werden
  • Ansprechperson: Frau Susanne Pollok, E-Mail: arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de , Telefon +49 471 590 2941 

Ansprechpunkt

  • Frau Susanne PollokAmt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
          E-Mail: arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de
          Telefon: +49 471 590 2941

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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