Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze“ beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze in der Stadt Bremerhaven 2024/2025
- §§ 23, 44 Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
- Bestimmungen des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest, Anlagen 1, 2 und 4 zu § 44 LHO)
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert Betriebe, Betriebsstätten und Organisationen mit bis zu 500 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Bremerhaven, wenn 1 Ausbildungsplatz mehr als im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre bereitgestellt ist. Ziel ist es, in der Stadt Bremerhaven jährlich bis zu 25 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.
Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro pro Ausbildungsjahr. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit können bis zu 6.000 Euro, bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zu 7.000 Euro gewährt werden.
- Dem formlosen Antrag sind folgende Informationen beizufügen:
- Angaben über den zur Einstellung beabsichtigten Auszubildenden (Name, Geburtsdatum, Anschrift, ggf. Lebenslauf), den Ausbildungsberuf und die Ausbildungsdauer,
- Bestätigung der zuständigen Kammer, dass der/die Antragsteller/in ausbildungsberechtigt ist, der Ausbildungsplatz im Sinne der Richtlinie zusätzlich ist und es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt,
- Bestätigung, dass der/die zur Einstellung vorgesehene Auszubildende seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bremerhaven gemeldet ist,
- Bestätigung, dass der Ausbildungsbetrieb nicht mehr als 500 Beschäftigte hat,
- Aussagen darüber, ob und ggf. in welcher Höhe für denselben Ausbildungsplatz Förderungen aus anderen Programmen gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Personengesellschaften (Einzelunternehmung, OHG, KG) und juristische Personen des privaten Rechts.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ebenso ausgeschlossen wie Betriebe, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.
Gefördert werden können nur zusätzlich geschaffene betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).
Gefördert werden können Ausbildungsverhältnisse, die frühestens zum 01.08.2024 und spätestens zum 31.12.2025 beginnen.
Der Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages und Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Bei der kommunalen Förderung handelt es sich ausschließlich um die Förderung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes in einem Betrieb.
Der/die Antragsteller/in richtet den formlosen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung an den Magistrat Bremerhaven, Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven zusammen mit den unter "Benötigte Unterlagen" genannten Unterlagen.
Der Zuwendungsbescheid kann erst erstellt werden, wenn alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen vorliegen und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
- Betriebe, Betriebsstätten und Organisationen in Bremerhaven mit bis zu 500 Beschäftigten können gefördert werden, wenn 1 Ausbildungsplatz mehr als im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre bereitgestellt ist
- Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse die zwischen dem 01.08.2024 und dem 31.12.2025 beginnen
- Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro pro Ausbildungsjahr
- dreijährige Ausbildungsdauer: bis zu 6.000 Euro
- dreieinhalbjährige Ausbildungsdauer bis zu 7.000 Euro
- Der formlose Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages und Beginn der Ausbildung gestellt werden
- Ansprechperson: Frau Susanne Pollok, E-Mail: arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de , Telefon +49 471 590 2941
- Frau Susanne PollokAmt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
E-Mail: arbeitsmarktpolitik@magistrat.bremerhaven.de
Telefon: +49 471 590 2941