Abweichen von Regelungen zur Ruhezeit Bewilligung
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.
Beschäftigte müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Abweichend davon können Sie als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Beschäftigten in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beantragen, und zwar:
- bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
- bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Die Ausnahme steht im pflichtgemäßen Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
- Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes
- Stellungnahme des Personal- oder Betriebsrats (falls vorhanden)
- Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
- Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
- Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird
- Die zuständige Aufsichtsbehörde kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern.
- Die Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Avrbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder es liegt ein Schichtbetrieb vor.
Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag.
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
- Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert.
- Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Bezirksregierung wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.
Die Entscheidung der zuständigen Stelle wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- eine vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeit ist zu beantragen
- die Bewilligung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt
- die Bewilligung ist befristet
- zuständig: Gewerbeaufsicht des Landes Bremen