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Berufliche Betreuer Registrierung

Bremen 99602009019000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99602009019000

Leistungsbezeichnung

Berufliche Betreuer Registrierung

Leistungsbezeichnung II

Registrierung als Berufsbetreuer:in beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.03.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten beruflich als Betreuer:in rechtliche Betreuungen übernehmen? Dann müssen Sie sich dafür registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie beruflich als Betreuer:in tätig werden wollen, müssen Sie sich vorher erfolgreich registrieren lassen. Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stammbehörde in der örtlichen Betreuungsbehörde beantragen. In einem Registrierungsverfahren wird geprüft, ob Sie für diese Tätigkeit geeignet sind. Es wird Ihre persönliche Eignung und Ihre fachliche Eignung geprüft.

Wurden Sie erfolgreich registriert, können Sie von der Betreuungsbehörde als Betreuer:in vorgeschlagen und von den Betreuungsgerichten bestellt werden.

Vorläufige Registrierung:

Antragsteller:innen, die die Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllen, kann die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie die erforderliche Sachkunde teilweise nachweisen können und den vollständigen Nachweis der Sachkunde nur noch nicht erbringen können, weil die hierfür notwendigen Studien-, Aus- oder Weiterbildungsangebote nicht verfügbar sind.

Mit der vorläufigen Registrierung werden die Antragsteller:innen berufliche Betreuer:innen.

Die vorläufige Registrierung endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2025.

Erforderliche Unterlagen

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes
    • Nicht älter als 3 Monate.
    • Das Zeugnis wird der Stammbehörde vom Bundesamt für Justiz direkt übermittelt.
    • Den Link zur Beantragung eines Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Informationen und Antrag zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz".
      • Bitte folgenden Empfänger angeben:
        • Amt für Soziale Dienste Bremen Stammbehörde
          Hans-Böckler-Straße 9
          28217 Bremen
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
    • Nicht älter als drei Monate.
    • Den Link zum Vollstreckungsportal finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Vollstreckungsportal".
  • Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren vor Gericht läuft
  • Erklärung, ob in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer:in abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
  • Geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde. Diese umfassen:
    • Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
    • Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
    • Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
  • Die Nachweise zur Sachkunde können durch Studium, Berufsausbildung, Weiterbildungen mit Abschlussprüfung sowie anerkannte Lehrgänge erbracht werden. Arbeitszeugnisse können in der Regel nicht berücksichtigt werden
    • Eine Auswahl an entsprechenden Lehrgängen finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Übersicht der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach Betreuerregistrierungsverordnung".
  • Mitteilung über den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit

Voraussetzungen

  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.
  • Ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflich Betreuende:r.
    • Muss durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Bei der Befähigung zum Richteramt oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik sind keine weiteren Nachweise der Sachkunde nötig.
  • Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergeben können.
    • Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.
    • 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
    • Änderungsmitteilung durch Versicherung.

Kosten

Gebühr: 200€
Registrierung. 150,00 EUR bei Ablehnung, Widerruf und Rücknahme. 144,00 EUR Entscheidung durch gesonderten Bescheid, ob und inwieweit der anderweitige Nachweis der Sachkunde durch die vorgelegten Unterlagen erbracht wird. 144,00 EUR Entscheidung über die Vermutung der Sachkunde.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen Antrag auf Registrierung schriftlich per Post, per Mail oder DE-Mail stellen.
  • Diesen Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stammbehörde in der örtlichen Betreuungsbehörde.
    • Für Sie ist die örtliche Betreuungsbehörde zuständig, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz ist (zum Beispiel Ihr Büro).
    • Haben Sie keinen Geschäftssitz und arbeiten von zu Hause, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
  • Den Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Es wird geprüft, ob alle Unterlagen eingereicht wurden.
    • Es wird geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Nach der Prüfung müssen Sie in einem persönlichen Gespräch Ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Danach müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden haben.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung bekommen Sie einen Registrierungsbescheid zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Fristbeginn ist nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden.

Frist

Widerspruchsfrist: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides.

Hinweise

Berufliche Betreuer:innen können selbstständig tätig sein oder als Betreuer:innen für einen anerkannten Betreuungsverein arbeiten (Vereinsbetreuer:innen).

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Berufsbetreuer:in? 

Die Betreuungsbehörde Bremen sucht geeignete Personen für die freiberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit als Berufsbetreuer:in. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Registrierung als Berufsbetreuer:in beantragen
  • Sie dürfen nur als Berufsbetreuer:in arbeiten, wenn Sie sich vorher erfolgreich registriert haben
  • Im Registrierungsverfahren wird Ihre persönliche und fachliche Eignung geprüft
  • zuständig: Örtliche Betreuungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden